Tipps und Tricks
Tipps und Tricks Egal, ob Sie einen Pay-TV-Vertrag abschließen oder einen Kabelanschluss buchen - mit diesen sieben Tipps umgehen Sie typische Vertragsfallen. Kostenlose Probeabos für Pay-TV oder andere Premium-Dienste: Sie müssen solche Gratis-Dreingaben selbst wieder kündigen, sonst wand...
Tipps und Tricks
Egal, ob Sie einen Pay-TV-Vertrag abschließen oder einen Kabelanschluss buchen - mit diesen sieben Tipps umgehen Sie typische Vertragsfallen.
Kostenlose Probeabos für Pay-TV oder andere Premium-Dienste: Sie müssen solche Gratis-Dreingaben selbst wieder kündigen, sonst wandeln sie sich bei den meisten Anbietern in reguläre Abos mit Laufzeit um. Schicken Sie die Kündigung am besten sofort los, sobald Ihr Anschluss läuft, dann vergessen Sie sie nicht.
Datenweitergabe widersprechen: Lesen Sie im Vertragsentwurf und in den Datenschutz-Richtlinien des Anbieters genau nach, in welchem Fall er welche persönlichen Daten seiner Kunden an wen weitergibt. Einer Weitergabe von Daten zu Informationsund Werbezwecken können Sie jederzeit widersprechen. Am besten, Sie geben diese Einwilligung erst gar nicht.
Versteckte Kosten beachten: Wenn Sie mehrere Angebote zur Auswahl haben, dann suchen Sie alle offensichtlichen und versteckten Kosten heraus und addieren Sie diese einmal probehalber. Einmalige Einrichtungsgebühren und Kosten für Geräte können ein günstiges monatliches Abo schnell deutlich teurer machen.
Kündigungsfristen beachten: Die Kabel- oder Telefonverträge laufen nicht nach Kalenderjahren, sondern nach dem Datum des Vertragsabschlusses oder der Anschaltung. Der Betreiber sollte in seiner Vertragsbestätigung und in Rechnungen darauf hinweisen, wann der Vertrag zu laufen beginnt. Ob die Kündigungsfrist aber zwei Monate, sechs oder vier Wochen zum Laufzeitende beträgt, das müssen Sie sich selbst merken.
Vertragsverlängerung bei Änderung: In den meisten Fällen können Sie Ihren Kabel- oder Telefonvertrag jederzeit in der normalen Laufzeit ändern, sofern Sie Optionen dazu buchen. Oft handelt es sich dann um eine Sonderkündigung mit Neuvertrag. Dann beginnt eine neue Mindest-Vertragslaufzeit. Fragen Sie bei Umbuchungen danach und ab wann die neue Laufzeit startet.
Ausstiegsmöglichkeit beim Umzug: Wer einen Kabelanschluss bucht, bindet sich heutzutage meist für mindestens ein Jahr an den Anbieter. Ziehen Sie aber in eine Wohnung um, die von Ihrem Kabelbetreiber nicht versorgt wird, dann können Sie den Vertrag kündigen.
Die Empfangsbox kaufen oder mieten? Es kommt darauf an. Bei Kabelnetzbetreibern kann man häufig neben den offiziell zertifizierten Empfängern auch Festplatten-Receiver mit CI-Slot und ein Entschlüsselungsmodul a la AlphaCrypt verwenden.
Solche Geräte sind meist viel flexibler und rechtfertigen so den Kauf. Viele kleinere TV-Fachhändler helfen auch gern bei der Programmierung des Entschlüsselungsmoduls.
Wer sein Empfangsgerät vom Betreiber beziehen möchte, der fährt mit den Mietangeboten häufig günstiger. Und dann gibt es ohnehin neue, leistungsfähigere Geräte.