Testbericht
Teil 6: Steuererklärungs-Software: Spar-Künstler
- Steuererklärungs-Software: Spar-Künstler
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In zurückliegenden Jahren zeichnete sich das Programm Capital Einkommensteuer durch einen ausführlichen, besonders informativen gedruckten Steuerratgeber aus. Die aktuelle Version beschränkt sich auf einen schmalbrüstigen 8-Seiten-Flyer. Wie bei den Mitbewerbern übernimmt das Programm nicht den Wohnort von leiblichen Kindern per Auto-Ausfüllen. Dürftig ist auch das Eingabeblatt für selbstständige Tätigkeit/Gewerbebetrieb. Lediglich für die Berechnung der Reisekosten gibt es eine Excel-Tabelle.
Die Programmoberfläche teilt sich in eine Baumstruktur für Programmmodule, die jeweiligen Eingabemasken und zusätzliche Tipps. Hilfreich ist die aktuelle AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter. Peinlich nur, dass sich kein Hinweis auf die Halbjahres- AfA findet. Zudem bietet die AfATabelle keine Suchfunktion. Die wenigen mitgelieferten Steuertipps mit Fundstellen in der Rechtsprechung sind knapp, aber präzise gehalten. Sonderfälle wie das Gnadensplitting aufgrund der Verwitwung sind auf den ersten Blick nicht abgedeckt: Das Programm sieht hierfür kein Eingabefeld vor. Um das Gnadensplitting zu bekommen, hilft der in den Hilfetexten versteckte Hinweis, die an sich nicht korrekte Option verheiratet anzukreuzen - also von hinten durch die Brust ins Auge. Bereits abgearbeitete Bereiche macht das Programm nicht kenntlich. Recht gelungen sind die Auswertung und die Ausgabe der Software: Die eigenen Anlagen sind sofort zu sehen.

Die Rechenblätter umfassen keine separaten Rechenfunktion für AfA-Berechnungen, die extern vorzunehmen sind. Eine Eingabe der Veräußerung der wesentlichen Beteiligung ist nicht möglich, private Veräußerungsgeschäfte mussten wir allesamt manuell ausrechnen. Veräußerungsgewinne aus einer wesentlichen Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft lassen sich nicht unter Gewerbebetrieb eingeben, sondern nur unter Spekulationsgewinn - darauf muss der Anwender erst mal kommen, zumal Capital Spekulationsgewinne auf der Anlage SO erfasst, auf der Einkünfte aus Gewerbebetrieb gar nichts zu suchen haben. Selbst ein Steuerexperte würde in seinen kühnsten Träumen nicht auf eine solche Idee kommen. Auch die 30 Mark Kontoführungspauschale trägt die Software nicht automatisch ein, ein entsprechender Hinweis findet sich wie der Tipp zur Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung erst in der Hilfe des 13-Euro-Programms.