Was Online-Händler beachten sollten
Teil 9: 15 goldene Tipps für eBay-Händler
- 15 goldene Tipps für eBay-Händler
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Tipp 9: Händler zwischen Steuer- und Wettbewerbsrecht
Nicht nur das Finanzamt stellt Nachforschungen bei Auktionen im Internet an. Sobald ein Privatanbieter tatsächlich als Händler zu beurteilen ist, können Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht teuer werden. Rechtsfolgen sind bei gewerblichen Verkäufen erheblich. Der gewerbliche Verkäufer hat umfangreiche Auflagen zwingend zu beachten im Gegensatz zum privaten Anbieter.
So kann nur der private Anbieter die Gewährleistung komplett ausschließen. Der gewerbliche Händler muss bei Neuwaren eine Gewährleistung von 24 Monaten und bei Gebrauchtwaren von 12 Monaten einräumen. Zudem hat er gegenu?ber dem eBay-Käufer grundsätzlich ein Widerrufsrecht einzuräumen. Das Widerrufsrecht ist zu gewähren unabhängig, ob mit Festpreis erworben wird oder in einer Auktion. Es bezieht sich auf Neu- und Gebrauchtware. Die Frist des Rechts beginnt erst zu laufen, wenn neben der Ware die ordnungsmäßige Belehrung hierzu an den Käufer ergangen ist. Der Käufer muss die Widerrufsbelehrung zusammen mit der Ware erhalten. Häufig steht dem Käufer eine längere Frist zu, da die Frist erst zu laufen beginnt, wenn er u?ber die Belehrung angemessen informiert wurde. Die Tatsache, dass ein gewerblicher Account als privat gemeldet ist, ist ein Wettbewerbsverstoß. Auch das Fehlen der Anbieterkennzeichnung in Form von Namen, Anschrift und Email-Adresse gehört hierzu. Wer eine Gewährleistung komplett ausschließen kann und welche Folgen ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nach sich ziehen kann, erfahren magnus.de in der kostenlosen eBay-Fibel am Ende des Artikels. Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Auflagen eBay-Händler befolgen müssen...