Legale Filmkopie: Mission Impossible
Teil 7: Original-Filme perfekt geknackt
- Original-Filme perfekt geknackt
- Teil 2: Original-Filme perfekt geknackt
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Die folgenden FAQs des Bundesjustizministeriums beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema "Privatkopie und Urheberrecht". Diese und weitere Rechtshinweise finden sich unter www.kopien-brauchenoriginale. de.

Wird die Privatkopie durch das neue Urheberrecht verboten?
Nein. Die Privatkopie ist und bleibt zulässig, egal, ob analog oder digital. Allerdings nur dann, wenn hierfür kein wirksamer technischer Kopierschutz geknackt werden muss und die Vorlage für die Vervielfältigung eine legale Quelle ist.
Eine Quelle ist immer dann legal, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder - das ist eine Ergänzung durch die jetzige Novelle des Urheberrechts, den so genannten "Zweiten Korb" - offensichtlich rechtswidrig im Internet zum Download angeboten wird.
Diese Klarstellung erfasst gezielt illegale Tauschbörsen im Internet wie etwa KaZaA, Bittorrent, eMule etc.
Darf ich Kopierschutz knacken, um mir CDs oder DVDs zu kopieren?
Nein! Die §§ 95 a ff. UrhG sehen einen "Schutz technischer Maßnahmen" vor. Nach § 95 Abs. 1 UrhG dürfen wirksame technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf nicht geknackt werden. Das ist geltendes Recht und wird auch so bleiben.
Was sind "wirksame technische Maßnahmen"?
Technische Maßnahmen sind nach § 95 a Abs. 2 UrhG Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken.
Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit sie die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes etwa durch ein DRM-System kontrollieren.
Wann ist ein Kopierschutz wirksam?
Wenn z.B. ein CD- oder DVD-Brenner den Kopierschutz gar nicht erkennt und deshalb eine Kopie brennt, dann ist der Kopierschutz insoweit nicht wirksam und wird deswegen auch nicht umgangen. Dasselbe gilt, wenn ein Kopierschutz nur auf bestimmten Betriebssystemen (z.B. Windows- PC) funktioniert, auf anderen (z.B. Macintosh, Linux) aber nicht.
Auch der bloße Hinweis auf einer CD oder DVD "Diese CD / DVD ist kopiergeschützt" genügt den Anforderungen eines wirksamen Kopierschutzes nicht. Es kommt darauf an, ob das Werk tatsächlich durch einen wirksamen Kopierschutz geschützt ist.
Aber natürlich gibt es keinen 100-prozentig sicheren Kopierschutz. Das wird vom Gesetz auch nicht vorausgesetzt. Wenn ein Kopierschutz also durch den Einsatz von Ripoder Hackersoftware geknackt werden kann, ändert dies nichts an seiner Wirksamkeit.
Ist der Besitz von Hackersoftware künftig verboten?
Der private Besitz von Hackersoftware ist nicht verboten, jedoch der Einsatz zur Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes.
Ebenso verboten sind die Verbreitung und die Bewerbung entsprechender Software.
Ist eine analoge Kopie einer kopiergeschützten CD oder DVD erlaubt?
Bisher ist die Frage gerichtlich noch nicht geklärt, ob man das als Umgehung im weiteren Sinne werten kann. Denn wer auf die CD schreibt "kopiergeschützt", der will eben keine Kopie. Den analogen Ausgang zu verwenden, ist zwar technisch kein Knacken, faktisch aber ein Umgehen.