Teil 4: Original-Filme perfekt geknackt
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Das im Jahre 2003 novellierte Urheberrecht verbietet es, bei der Herstellung einer Privatkopie Schutzmaßnahmen des DVD- oder CD-Herstellers zu umgehen. Das Dilemma für den Verbraucher: Viele Audio-CDs und fast jede kommerzielle Film-DVD ist mit einem Kopierschutz versehen. Wer sich also eine Mix-C...
Das im Jahre 2003 novellierte Urheberrecht verbietet es, bei der Herstellung einer Privatkopie Schutzmaßnahmen des DVD- oder CD-Herstellers zu umgehen. Das Dilemma für den Verbraucher: Viele Audio-CDs und fast jede kommerzielle Film-DVD ist mit einem Kopierschutz versehen. Wer sich also eine Mix-CD fürs Auto zusammenstellt, deren Songs von mindestens einer kopiergeschützten Original-Audio-CD stammen, hat bereits gegen das neue Urheberrecht verstoßen. Dasselbe gilt für Film-DVDs, die unter Umgehung des Kopierschutzes gebrannt, auf Festplatte gerippt oder in ein anderes Video-Format, zum Beispiel für den iPod, umgewandelt wurden

Trotz der aktuellen Rechtslage sehen es viele Privatnutzer nicht ein, warum sie einen rechtmäßig gekauften Film oder eine Audio- CD für den privaten Gebrauch nicht entsprechend kopieren oder in ein anderes Format umwandeln dürfen. Unter https://www. campact.de/privkop/home protestieren eine ständig wachsende Zahl von Anwendern gegen das Umgehungsverbot des Kopierschutzes in Deutschland. Unter dem Motto "Privatkopie ist kein Verbrechen" kann sich hier jeder Privatkopiesympathisant mit einem Foto symbolisch in eine virtuelle Gefängniszelle einsperren lassen.
Glaubt man der GfK-Brennerstudie, die jährlich im Auftrag der Filmförderungsanstalt durchgeführt wird, haben allein im ersten Halbjahr 2005 sieben Millionen Menschen in Deutschland rund 58 Millionen Kino- oder Spielfilme gebrannt. Aufzeichnungen aus dem Fernsehen dienen als Vorlage für rund ein Viertel aller gebrannten Filme in Deutschland. Die wichtigste Bezugsquelle bei Filmkopien stellen jedoch Original-DVDs oder Kopien dar, die von Freunden, Bekannten, Verwandten oder Kollegen ausgeliehen wurden. Etwa ein Drittel aller gebrannten Filme, das sind rund 20 Millionen Kopien, stammen aus dieser Quelle. Allein diese Zahl zeigt, dass eine große Anzahl von Anwendern die stark eingeschränkte Privatkopie nicht beachten wollen und weiterhin von Ihrem ursprünglichen Recht vor der Urheberrechtsnovelle 2003 Gebrauch machen.
Doch wie sieht die Rechtslage aus, wenn man das geschützte Original nicht digital mittels verbotenen Kopier-Tools, sondern analog, also während des Abspielens mit einfacher Geschwindigkeit abgreift und anschließend wieder digitalisiert? Dieser recht umständliche Weg, um an eine (Urheber-) rechtmäßige Kopie zu gelangen, wurde schon häufig als der goldene Weg für den Privatanwender beschrieben, das Verbot zur Umgehung des Kopierschutzes zu umgehen. Doch die analoge Kopie stellt derzeit noch eine Grauzone dar. Zudem ist es eher fraglich, ob sich der Anwender auf die langsame, umständliche und qualitativ schlechtere Analogkopie einlassen möchte. Zumal diverse verbotene Tools die gleiche Arbeit in einem Bruchteil der Zeit und mit 1:1-Qualität erledigen.