Filehosting

Interview

9.3.2012 von Fabian Bambusch

ca. 1:20 Min
Ratgeber
  1. Von Megaupload bis ACTA - Was ist noch erlaubt?
  2. Filehoster
  3. Interview

Interview mit Jörg Küpperfahrenberg

PCM: Warum wurde Megaupload hochgenommen und nicht andere Konkurrenzanbieter?

Küpperfahrenberg: Der Fall Megaupload unterscheidet sich grundlegend von anderen Diensten, da dort offenbar Uploader für das Bereitstellen illegaler Inhalte entlohnt wurden - falls sich die Vorwürfe bestätigen sollten.

PCM: Wie steht es nach dem Untergang von Megaupload um das Geschäftsmodell Filehoster?

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Jörg Küpper-Fahrenberg: Rechtsanwalt, Spezialist im Gewerblichen Rechtsschutz
© Hersteller/Archiv

Küpperfahrenberg: Die Filehoster wissen grundsätzlich, dass auch Raubkopien auf Ihre Server hochgeladen werden. Die entscheidende rechtliche Frage war aber schon immer: Können sie das überhaupt verhindern und haften sie auch, ohne zu wissen, wann welches Material sich auf ihren Servern befindet?

PCM: Gibt es dazu Befunde in Deutschland?

Küpperfahrenberg: Am Oberlandesgericht in Düsseldorf wurde zuletzt geurteilt, Filehoster haften nicht grundsätzlich, da sie gar nicht überprüfen können, was hochgeladen wird. Nur sobald sie wissen oder Hinweise auf urheberrechtlich geschütztes Material bekommen, dann müssten sie dies entfernen. Und das haben sie auch bisher immer gemacht.

PCM: Könnte es also sein, dass Filehoster zukünftig ihre Dateien erst durchleuchten müssen, bevor sie zum Download freigegeben werden?

Küpperfahrenberg: Das ist sicherlich ein Ziel der Musik- und Filmindustrie. Dagegen zweifeln die Filehoster an, ob ein solcher technischer Aufwand mit ihrem Geschäftsmodell vereinbar ist. Ich halte dies für eine spannende Frage; ob sie aber zum jetzigen Stand der Dinge rechtlich dazu verpflichtet werden können, würde ich eher verneinen. Wahrscheinlich scheint mir, dass eine Art Deal zwischen Filehostern und Industrie dabei herauskommt.

PCM: Wie sähe so ein Deal aus?

Küpperfahrenberg: Das ist schwer zu sagen. Ich könnte mir eine Software vorstellen, die nach bestimmten Kriterien prüft, um welche Dateien es sich handelt. Umfassende Hash-wertvergleiche, wie sie die Abmahnindustrie einsetzt, sind aber allein technisch nicht möglich. Ein Verbot von Musik und Filmen ist auch nicht umsetzbar. Sonst könnten die Filehoster ebensogut ihre Türen freiwillig schließen.

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