Kopierschutz - na und?
Teil 3: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
31.10.2006
Inhalt
- Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 2: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 3: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 4: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 5: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 6: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 7: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 8: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 9: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 10: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 11: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
Privatkopien sind nur erlaubt, wenn Ihnen der Urheber dies technisch ermöglicht. Den Kopierschutz auf Musik-CDs, das Digital- Rights-Management (DRM)-System in Musik- Dateien oder die DVD-Verschlüsselung zu umgehen, ist ohne die Zustimmung des Rechteinhabers tabu. In Deutschland gilt zwar derzeit noch: Wer wirksame technische Kopierschutzmechanismen ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch umgeht, bleibt straffrei. Aber Vorsicht: Weder diese Bagatellklausel noch ein eingestelltes Strafverfahren schützen Sie vor einer Abmahnung durch den Rechteinhaber. Ferner gilt der Notanker nicht für die Umgehung des Kopierschutzes bei Computerspielen und Software.

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