Legale Filmkopie: Mission Impossible
Teil 2: Original-Filme perfekt geknackt
- Original-Filme perfekt geknackt
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Das Urheberrecht in der aktuellen Version erlaubt es auch weiterhin, Kopien von analogen oder digitalen Medien für den privaten Bereich anzufertigen. Der Gesetzgeber spricht hierbei von so genannten Privatkopien, also Duplikaten, die im häuslichen Bereich oder Freundeskreis in begrenzter Anzahl weitergegeben werden dürfen. Die Erlaubnis zur Privatkopie wurde bereits in den 60er-Jahren ins Urheberrecht aufgenommen. Schon damals war abzusehen, dass eine Verfolgung der kleinen Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich eigentlich nicht durchführbar ist. Die Einschränkungen der Privatsphäre jedes Einzelnen und der dazu nötige Aufwand der Ermittlungsbehörden stünden zudem in keinem Verhältnis zur begangenen Rechtsverletzung.

Stattdessen beschloss man die entgangenen Tantiemen der Autoren und Rechteinhaber durch eine pauschale Urheberrechtsabgabe abzugelten. Alle Geräte und Medien, die sich zur Vervielfältigung von gedruckten Werken, Ton- oder Filmträgern eignen, sind mit dieser Urheberrechtsabgabe versehen. Und so erlaubt das Urheberrecht auch heute noch jedem Bürger in Deutschland, dass er von seinen rechtmäßig erstandenen Musikalben oder Filmen Privatkopien anfertigt. Doch vor gut drei Jahren ist die gesetzliche Erlaubnis zur Privatkopie empfindlich eingeschränkt worden.