Geklont - geklaut?
Teil 11: Rechte bei Online-Bildern
26.1.2007
Inhalt
- Rechte bei Online-Bildern
- Teil 2: Rechte bei Online-Bildern
- Teil 3: Rechte bei Online-Bildern
- Teil 4: Rechte bei Online-Bildern
- Teil 5: Rechte bei Online-Bildern
- Teil 6: Rechte bei Online-Bildern
- Teil 7: Rechte bei Online-Bildern
- Teil 8: Rechte bei Online-Bildern
- Teil 9: Rechte bei Online-Bildern
- Teil 10: Rechte bei Online-Bildern
- Teil 11: Rechte bei Online-Bildern
- Teil 12: Rechte bei Online-Bildern
- Teil 13: Rechte bei Online-Bildern
Keine Zustimmung benötigen Sie für Fotos von Personen auf Versammlungen, Demonstrationen, Kongressen, einem Marathon, Fußballspiel oder anderen Menschenansammlungen. Sie dürfen jedoch nur die Menschenmenge abbilden und nicht einzelne Person bewusst hervorheben. Ansonsten benötigen Sie eine Erlaubnis.

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Fotos, auf denen Personen nur beiläufig, als so genanntes Beiwerk erscheinen, dürfen Sie ebenfalls ungefragt verbreiten, etwa Spaziergänger am Fluss oder vor einer Kirche. Die Personen müssten Sie jedoch jederzeit herausretuschieren können, ohne dabei den Gesamteindruckdes Bildes zu verändern.</p>