Software saubillig
Software 80% billiger
Original-Software muss nicht teuer sein. Selbst beim Kauf von Microsofts neuestem Office-Paket lässt sich jede Menge Geld sparen. Megagünstige Software gibt es ganz legal im Internet.

Originalsoftware muss nicht teuer sein. Selbst beim Kauf von Microsofts neuestem Office-Paket lässt sich jede Menge Geld sparen. Megagünstige Software gibt es ganz legal im Internet.

Selbst wer Microsofts Office 2007 erwerben will, muss seine Haushaltskasse nicht zwangsläufig mit mehreren Hundert Euro belasten. Statt satte 600 Euro für die Ultimate Version der Office-Suite auf den Tisch zu legen, reichen auch knappe 130 Euro für Office SSL Home und Student 2007. Dabei ist die Zusammensetzung des Pakets durchaus verschieden. Bei der Schülerversion erhält der Kunde beispielsweise nur Word, Excel, PowerPoint und OneNote. Doch für die Korrespondenz mit dem Vermieter oder dem Finanzamt, für das Haushaltsbuch und die Präsentation eines Referats in der Schule reicht es aus, zu der günstigen Version zu greifen.
Das Praktische dabei: Sie müssen nicht erst lange in der Familie oder im Freundeskreis nach einem Schüler oder Studenten mit Ausweis fahnden. Ob bei Amazon oder Avitos die günstige Schülerversion kann jeder ordern und diese dann sogar auf drei PCs im Haushalt nutzen.

So stark hofiert werden Privatanwender, Schüler und Studenten übrigens bei kaum einem anderen Software-Hersteller. Wer etwa Photoshop in einer Schüler- und Studentenversion beim Grafikriesen Adobe direkt einkaufen will, muss einen Nachweis erbringen, dass er tatsächlich zum begünstigten Kundenkreis zählt. Der entsprechende Ausweis mit Lichtbild muss an Adobe gemailt oder gefaxt werden. Und erst nach Genehmigung erhält der Kunde das bestellte Produkt. Dafür lässt sich bei den hochpreisigen Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen so richtig viel Geld sparen. So soll die neueste Version der Bildbearbeitung Photoshop CS3 Extended rund 1600 Euro kosten. Wer einen Schüler, Studenten oder etwa Lehrer in der Familie hat, muss dafür lediglich 200 Euro zahlen ganze 83 % des Preises lassen sich einsparen.
Ähnlich hohes Sparpotenzial bietet Corel. Ordert ein Schüler oder Studenten die Grafik- Software CorelDraw Graphics Suite X3, spart er immerhin über 500 Euro im Vergleich zu der offiziellen Vollversion im Online- Shop von Corel. Bei den Schülerversionen von Corel müssen die Kunden jedoch auf ein gedrucktes Handbuch verzichten. Wer eine Schüler- und Studentenversion erwirbt, darf die Software nicht für berufliche oder kommerzielle Zwecke einsetzen.
Um günstige Schülerversionen zu erwerben, muss man aber nicht mühsam sämtliche Online-Shops der verschiedenen Software- Hersteller durchforsten. Einfacher ist es, diese über Online-Portale wie www. educheck.de oder www.cotec.de zu ordern. Hier registriert sich der Kunde einmal, erbringt also nur einmal den Nachweis, dass er zu der begünstigten Kundengruppe gehört und ordert dann die Programme, die für ihn interessant sind.
Glossar
OEM-Versionen (Original Equipement Manufacturer) Wird Soft- mit Hardware gebündelt, spricht man von OEM-Versionen. OEMSoftware darf aber auch losgelöst von etwaiger Hardware verkauft werden. Sie sind günstiger als die Vollversionen. Manchmal sind allerdings die Funktionen eingeschränkt und werden ohne Handbuch und Support ausgeliefert.

Recovery-CD Recovery-CDs werden mit einem PC vertrieben. Damit lässt sich der Urzustand des Rechners wiederherstellen. Zu dem Betriebssystem gibt es die für das System nötigen Treiber auf der CD.
SB-Versionen (System Builder) SB-Versionen sind OEM-Programme, also Software, die gekoppelt mit einem PC oder mit Hardware verkauft wird. Sie sind günstig und umfassen weder eine Dokumentation noch den Support.
Eigentlich gebündelt
Aber auch Privatpersonen, die nicht in einer Schule oder einer Forschungseinrichtung beschäftigt sind, können durchaus Software- Schnäppchen machen. Ganz legal, dafür aber megagünstig, sind so genannte OEMVersionen. Dabei handelt es sich um Programme, die mit Hardware gekoppelt werden. Wer beispielsweise eine Digitalkamera oder einen Scanner kauft, erhält meist eine Bildbearbeitung dazu. Diese Programme werden den Hardware-Herstellern günstig angeboten. Lange Zeit durften diese Anwendungen nicht losgelöst von der Hardware verkauft werden. Der Bundesgerichtshof hat jedoch bereits im Jahre 2000 entschieden, dass OEM-Programme auch entbündelt von der Hardware verkauft werden dürfen. Einige Händler tun dies auch: zu unschlagbar günstigen Preisen. Bei manchen Händlern heißen OEM-Versionen auch SB-Versionen (siehe Glossar).

Kunden, die sich für preiswerte OEMVersionen entscheiden, erhalten nur den Datenträger mit der Software, also weder ein Handbuch noch Support durch den Software- Hersteller.

Wer darauf verzichten kann und will, spart ordentlich Geld beim Softwarekauf. So gibt es Microsofts Windows Vista Ultimate im Internet (zum Beispiel bei www.winnernetshop. de) für knapp 150 Euro. Die Vollversion des neuen Betriebssystems kostet stolze 549 Euro. Da aber selbst bei dem Preis lediglich zwei kostenlose Anrufe beim Microsoft- Support enthalten sind, lohnt es sich durchaus die günstige OEM-Version zu kaufen. Wo es übrigens die günstigste Version gibt, lässt sich im Internet über Portale wie www.guenstiger.de, www.idealo.de, www. preisvergleich.de herausfinden. Manche dieser OEM-Programme sind jedoch im Funktionsumfang reduziert, was den günstigeren Preis im Vergleich zu der Vollversion rechtfertigt. Es handelt sich dabei um so genannte Lightversionen.
OEM-Versionen
OEM-Versionen und gebrauchte Software (inkl. Volumenlizenzen) dürfen weiterverkauft werden. Das Weiterverkaufsrecht darf vom Hersteller nicht eingeschränkt werden. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass das Produkt vollständig den Besitzer wechselt. Neben der Original-CD oder DVD müssen Handbücher und das Echtheitszertifikat übergeben werden.

Darüber hinaus muss der Verkäufer das Programm vollständig von seinem PC entfernen. Der Käufer muss stets nachweisen können, dass er ein legales Produkt auf legalem Wege erworben hat. Kann er das nicht, wird er behandelt, als habe er eine Raubkopie.
Gebraucht statt neu
Echtes Sparpotenzial bietet auch gebrauchte Software. Was bei Autos längst gang und gäbe ist, hat sich bei Software nicht so richtig durchsetzen können. Ein Grund dafür dürften die Unklarheiten bei den Lizenzund Upgradebestimmungen sein.

Auch Microsoft sorgte dabei für Verwirrung: Auf den frisch gepressten Windows Vista- und Office-2007-Scheiben ist ein auffälliger Hinweis angebracht, dass es verboten sei, die Software weiterzuverkaufen. Bei den SB-Versionen besagte ein ähnlicher Hinweis auf der Verpackung, dass "einzelne Softwarelizenzen in diesem Paket nur mit einem vollständig assemblierten Computersystem vertrieben werden dürfen." Beide Hinweise verstoßen aber gegen geltendes deutsches Recht und sind daher nicht bindend.
Der Weiterverkauf von Software ist durchaus erlaubt, wenn alle Produktbestandteile übertragen werden und das installierte Programm beim Ersterwerber gelöscht wird. Alle Nutzungsrechte an der gebrauchten Software werden auf den Käufer übertragen.
Legal erworbene, gebrauchte Programme sollten registriert werden und voll Updatefähig sein. Wer also etwa bei Amazon oder eBay zu gebrauchter Software greift, erwirbt die vollen Rechte an dem Programm.
Etwas Vorsicht ist aber dennoch geboten, schließlich tummeln sich gerade bei eBay auch weniger seriöse Händler und Privatverkäufer. Neben echter gebrauchter Software tauchen auch immer wieder nur die Verpackungen der Programme auf. Steht etwa in der Produktbeschreibung, dass lediglich die "OVP" (Originalverpackung) geliefert werde, ersteigert der unbedarfte Kunde tatsächlich nur eine Verpackung. Feil geboten werden häufig auch Raubkopien. Sind sie professionell hergestellt, ist es kaum möglich, die Ware als Raubkopie zu enttarnen. Und selbst wenn der Kunde es nicht ahnen kann, dass er eine Raubkopie gekauft hat, wird er bestraft. Wird im Zweifelsfall festgestellt, dass es sich bei der Software um eine Raubkopie handelt, ist der Geprellte verpflichtet, das Programm nachzulizensieren, also legal zu erwerben. Er zahlt also doppelt. Ferner muss er damit rechnen, dass ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet wird. Diese werden jedoch wegen Geringfügigkeit in der Regel nicht weiterverfolgt.
Wer sicher sein will, dass es sich bei der gebrauchten Software tatsächlich um legale Programme handelt, kauft sie zum Beispiel bei der U-S-C Gmbh (www.u-s-c-shop.de). Dieser Händler verbürgt sich dafür, dass es sich bei der dort angebotenen Software um Originalversionen handelt.
Wer gebrauchte Software kauft, erwirbt damit auch das Recht, Updates legal zu installieren. Kauft jemand beispielsweise für ca. 15 bis 20 Euro ein altes Windows NT, kann er anschließend ganz legal eine günstige Upgrade-Version auf Windows Vista erwerben. Statt 120 Euro zahlt er lediglich 90 Euro für Vista.
Hier ist es auch möglich, ältere Programme gegen neue einzutauschen. Wer etwa ein neues Office-Paket erwerben möchte, kann wie beim Autokauf seine alte Büro- Suite in Zahlung geben. Dabei lassen sich bis zu 50 Prozent des Kaufpreises einsparen.
Eine andere Möglichkeit, mit gebrauchter Software zu handeln, hat das Münchener Unternehmen UsedSoft aufgetan. Sie verkaufen so genannte Volumenlizenzen, die nicht mehr gebraucht werden. Erwirbt ein Unternehmen für seine Mitarbeiter Programme, also ein Betriebssystem und ein Office-Paket, kauft es keine Einzelprodukte vom Software-Hersteller, sondern so genannte Volumenlizenzen für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern. Reduziert das Unternehmen beispielsweise Arbeitsplätze, werden Software-Lizenzen frei, die verkauft werden können.
UsedSoft kauft diese gebrauchten Programme auf und verkauft sie günstig weiter. So hat auch beispielsweise die Stadt München bei usedSoft 2000 Windows- Lizenzen geordert. Microsoft sieht in diesem Geschäftsmodell jedoch einen klaren Verstoß gegen das bei Volumenlizenzen vereinbarten Verkaufsverbot der Software. Rein rechtlich gibt es laut Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Handel mit Volumenlizenzen nichts einzuwenden. Rechtlich unbedenklich ist dies allerdings nur, wenn die Programme auf einem Datenträger verkauft werden.