Recht
Persönlich bekannt
20.5.2010
Aufnahmen von Personen verfremden. Bei der Verfremdung von Personen im Besonderen mit Hilfe von Bildbearbeitungsprogrammen muss immer deren Persönlichkeitsrecht beachtet werden.

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Das Persönlichkeitsrecht ist dann betroffen, wenn das Bildnis der Personen noch erkennbar, eine Identifizierung der Person also noch möglich ist. Erkennbarkeit liegt nicht nur dann vor, wenn die Gesichtszüge des Abgebildeten sichtbar sind. ...