Foto- und Filmrecht
Fotos in sozialen Medien
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Ratgeber
- Fotografieren und Filmen: Was ist erlaubt - und was nicht?
- Panoramafreiheit: Aufnahmen von Gebäuden
- Produktfotos für eBay oder Kleinanzeigen
- Privatfotos: Schriftliche Einwilligung verlangen
- Videoüberwachung nur mit Einschränkung erlaubt
- Fotos im Arbeitsrecht
- Fotos in sozialen Medien

Bevor Sie Fotos in soziale Medien laden, sollten Sie deren AGBs studieren. Betreiber von kostenfreien sozialen Netzwerken und sonstige Unternehmen lassen sich oft Nutzungsrechte zur Vermarktung und Weitergabe der eingestellten und veröffentlichten Inhalte und Bilder einräumen und verwenden diese für Werbezwecke. In der Praxis verlieren die Nutzer die Kontrolle und Übersicht darüber, was mit ihren Daten geschieht. Wenn man Fotos in sozialen Medien verwendet oder auch, zum Beispiel mit Whatsapp, übermittelt, muss man immer erst die Datenrichtlinien studieren.