Filesharing & Downloads
Kostenlose Filme, Musik & Co. - Was ist legal, was ist illegal?
Musik, Kinofilme, Software-Vollversionen: Im Web gibt's alles. Doch bei manchen Angeboten stehen Sie mit einem Bein im Gefängnis. Wir sagen Ihnen, was noch erlaubt ist und von was Sie besser die Finger lassen sollten.

Sicherlich kennen Sie auch diesen Kino-Spot: Vor einer Knast-Mauer postiert sich eine junge Mutter mit ihren drei süßen Kindern. Diese singen lautstark ein Geburtstagsständchen. Im Anschluss folgt die Textbotschaft: "Raubkopierer werden mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft". Hinter dem Film steht die Initiative "Respect Copyrights", die vornehmlich von Filmverleihern getragen wird und allzu gerne Angst schürt.
Wer geschützte Inhalte kopiere, riskiere drakonische Strafen bis hin zum Knast, so die Warnung. Tatsächlich kommt es aber nur in ganz wenigen Ausnahmefällen vor. Strafanzeigen, Bußgelder und teure Abmahnungen sind dagegen keine Seltenheit mehr. Und das gilt selbst für Internetanwender, die gewöhnlich einen hohen Bogen um Filesharing-Foren machen und für illegale Inhalte nicht empfänglich sind. Wir erläutern Ihnen, was Sie im Web (weiterhin) bedenkenlos laden und kopieren können und welche Angebote Sie links liegen lassen sollten.

Erlaubt: Die Nutzung von Filehostern
Entgegen anders lautender Meldungen ist die Nutzung und die Mitgliedschaft bei Share- oder Filehostern nicht verboten - so lange Sie diese Plattformen nicht für den Tausch, Kauf oder Verkauf urheberrechtlich geschützter Inhalte wie Musikdateien oder Filme missbrauchen. Streng genommen sind selbst seriöse Webspeicher wie Windows Live SkyDrive oder Dropbox Filehoster.
Private Dokumente und Fotos, die Sie dort ablegen, können Sie auch bedenkenlos für andere Nutzer freigeben. Selbst Ihre private Musiksammlung können Sie im Internet archivieren. Verzichten Sie dann aber darauf, fremden Personen einen Zugang zu diesen Dateien zu gewähren.
Ratgeber: Darauf müssen Sie bei Filehostern achten
Grauzone: Internationale Download-Portale für Musik
Natürlich freut man sich darüber, wenn man einen aktuellen Chart-Hit auf einem internationalen Musikportal für wenige Cent laden kann, statt bei Media Markt für fast einen Euro. Musik-Onlinestores wie www.legalsounds.com und www.mp3fiesta.com haben eine immense Auswahl aktueller Chart-Hits und Oldies zu konkurrenzlosen Billigpreisen im Angebot. Wie wir in der letzten Ausgabe der PCgo berichteten, ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig.
Ob die MP3-Shops gesetzestreu handeln, kann der Kunde nicht beurteilen, es ist aber auch nicht seine Aufgabe. Er ist nur in der Verantwortung, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist. Das ist bei den Billigseiten jedoch nicht der Fall. Wer es bei der Shopping-Tour im russischen Musikladen bei ein paar Songs oder Alben belässt, muss keine bösen Briefe fürchten.
Verboten: Illegale Seiten bewerben
Sie haben eine "super" Seite für den Download neuer Kinofilme entdeckt? Widerstehen Sie der Versuchung, die Adresse per Facebook oder Webforen Ihren Freunden mitzuteilen. Werden durch die Filmindustrie oder andere Rechteinhaber Schadenersatzansprüche geltend gemacht, könnten sich diese Forderungen auch gegen Sie wenden. Unabhängig davon wirft es ein schlechtes Licht auf Sie, wenn Sie in der Öffentlichkeit preisgeben, dass Sie sich gerne auf der dunklen Seite des Internets aufhalten.

Grauzone: Streamen von aktuellen Kino-Filmen
Auf zahllosen Kinoportalen wie www.moviesdatacenter.com, kinox.to oder www.kkiste.ag kann man die Filme nicht nur downloaden, sondern auch streamen, also vorübergehend auf den PC laden und dort ansehen. Ob es sich dabei automatisch um eine illegale Kopie geschützter Inhalte handelt, ist selbst unter Fachleuten umstritten, da die Filmdatei nur sequenziell auf der Festplatte zwischengespeichert wird und nach der Webübertragung nicht mehr genutzt werden kann.
Die aktuelle Rechtsprechung gibt aber eine Richtung vor. Auch beim Streamen handele es sich um eine rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung von Daten, haben Leipziger Richter im Dezember des letzten Jahres in einem Kino.to-Fall entschieden. Allerdings ist die Gefahr der Strafverfolgung für Privatanwender, die die Angebote nur gelegentlich nutzen, eher gering. Nicht zuletzt, weil die IP-Adresse des Nutzers nicht dauerhaft gespeichert wird und der Nachweis der Urheberrechtsverletzung nur schwer zu erbringen ist.
Erlaubt: Champions League im Internet schauen
Natürlich ist es nicht gestattet, die Verschlüsselung der Pay-TV-Sender wie Sky zu knacken und dann Bundesliga oder Championsleague auf dem TV zu schauen. Wenn Sie sich stattdessen für einen Internet-Stream entscheiden, sind Sie auf der sicheren Seite - verzichten mitunter aber auf deutschsprachige Kommentare und müssen Streaming-Aussetzer in Kauf nehmen. Trotzdem lohnt am Spieltag eine kurze Google-Recherche nach aktuellen Live-Streams. Fündig werden Sie nicht nur für die Europapokal-Wettbewerbe, sondern meist auch für DFB-Pokal- und Bundesliga-Spiele.
Ratgeber: Bundesliga & Champions League im Live-Stream kostenlos sehen
Erlaubt: Den Song eines YouTube-Videos laden Auch wenn die GEMA YouTube hierzulande kastriert hat - was Sie an Musikvideos auf der Plattform noch finden und abspielen können, dürfen Sie auch auf die Festplatte laden - beispielsweise mithilfe von Free YouTube to MP3. Eine illegale Handlung würden Sie jedoch begehen, wenn Sie die gerippten Songs an andere Personen weitergeben oder gar weiterverkaufen.

Grauzone: Private Kopien von Musik, Filmen und Software anfertigen
Niemand verwehrt Ihnen das Recht, Ihre eigene Musik-CD für den MP3-Player zu rippen oder für das Auto zu kopieren. Das war und ist völlig rechtens. Allerdings begehen Sie dann eine Straftat, wenn Sie dafür einen Kopierschutz "knacken" oder umgehen. Dass Sie bei einem solchen Vergehen kaum erwischt werden können, ist eine ganz andere Sache. Verzichten Sie aber zumindest darauf, diese Kopien weiterzugeben und erst recht auf den Upload der Bits und Bytes auf eine Internetplattform.
Bei Software-Programmen dürfen Sie eine Sicherheitskopie des Originaldatenträgers anfertigen, sofern der Hersteller diese nicht ausdrücklich verbietet. Allerdings dürfen Sie diese Kopie nicht ohne Weiteres auf einem weiteren PC installieren und nutzen. Zudem müssen Sie diesen Datenträger vernichten, falls Sie die Original-Software weiterverkaufen oder wegwerfen.
Erlaubt: Mitschnitte aus dem Internetradio
Aktuelle Chart-Hits können Sie kaum noch bei YouTube abrufen, aber über das Internetradio hören. Und mit kostenloser Software wie Jet Audio sogar live mitschneiden! Dann ein bisschen Nachbearbeitung, beispielsweise mit Audacity, und fertig ist der MP3-Song in bester Stereo-Qualität. Illegal ist das nicht, sofern der Mitschnitt nur dem privaten Vergnügen dient. Eine Weitergabe oder gar eine kommerzielle Nutzung sind verboten.

Verboten: Konzertaufnahmen bei YouTube einstellen
Jedes aktuelle Smartphone ist in der Lage, die schönsten Momente des Rockfestivals in Bild und Ton festzuhalten. Das Filmen der Band während des Auftritts wird aber meist schon vom Veranstalter untersagt - wenn es sich in dunklen Konzerthallen auch kaum kontrollieren oder gar verhindern lässt. Die Veröffentlichung der Aufnahme bei YouTube ist ohne ausdrückliche Erlaubnis ebenfalls nicht gestattet.
Es mehren sich Fälle, in denen solche Videos relativ schnell wieder entfernt werden. Wer es mit solchen Videoveröffentlichungen übertreibt und damit den Rechteinhaber auf sich aufmerksam macht, riskiert zusätzlich eine Abmahnung. Übrigens: Selbst die Veröffentlichung eines TV-Mitschnitts ist streng genommen illegal - und wenn es nur ein Spot der Mainzelmännchen ist.
Erlaubt: Weitergabe von CDs und DVDs
Früher hat man seinen Freunden aktuelle Schallplatten ausgeliehen, die daraufhin die Musik auf Kassetten überspielt haben. Das war legal und ist es heute immer noch. Filme und Musik, die Sie rechtmäßig erworben haben, dürfen Sie selbstverständlich verleihen, verkaufen und auch verschenken - auf dem Originaldatenträger. Ob andere Personen dann illegale Kopien anfertigen, müssen Sie selbstverständlich nicht prüfen. Sie dürfen sogar Dritte bitten, Ihnen eine Kopie des Datenträgers anzufertigen. Derjenige darf aber kein Geld dafür nehmen und natürlich dabei keinen Kopierschutz umgehen.

Verboten: Fremde Bilder auf die eigene Facebook-Pinnwand laden
Dieser Fall hat im April Schlagzeilen geschrieben: Ein Facebook-Nutzer wurde kostenpflichtig abgemahnt, weil ein Freund das Foto einer Badeente auf dessen Pinnwand hinterlassen hatte. Das klingt grotesk, sollte aber von allen Facebook-Mitgliedern unbedingt verinnerlicht werden, die im sozialen Netz geradezu verschwenderisch kopieren und teilen.
Es ist verboten, Fotos oder Videos auf die eigene Pinnwand oder Chronik zu stellen, an denen man keine Rechte besitzt. Darüber hinaus sollten auch die Beiträge der eigenen Freunde auf der eigenen Seite regelmäßig auf zweifelhafte Inhalte geprüft werden. Facebook-Seiten werden vor Gericht kaum anders als private Homepages bewertet: Für die Rechtmäßigkeit der Inhalte ist der Besitzer selbst verantwortlich - auch wenn die verbotenen Inhalte nicht von einem selbst eingestellt wurden.
Erlaubt: In fremden WLAN-Netzen surfen
Sie sind mit dem Notebook unterwegs und entdecken zufällig ein ungesichertes WLAN-Netz? Dann viel Spaß beim kostenlosen Surfen. Das ist nämlich nicht verboten, solange Sie nicht in das Netz "einbrechen" oder einen erforderlichen Zugangscode knacken. Allerdings haftet der Eindringling für mögliche Straftaten, während er als falscher Passagier durchs fremde WLAN surft - sofern er sich erwischen lässt. Das aber ist fast unmöglich.
Schon aus diesem Grund sollte jeder Internetnutzer sein eigenes WLAN so schützen, dass kein Unbefugter reinkommt. Denn im Falle einer Straftat wird in letzter Konsequenz der Betreiber des Netzes herangezogen, sofern kein Täter ermittelt werden kann.
Info: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Natürlich kann man nicht immer auf den ersten Blick entscheiden, ob ein Download-Angebot tatsächlich legal ist. Die Behörden interessiert dies allerdings nicht. Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte kostenlos lädt, anbietet oder verteilt, macht sich strafbar. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt zunächst prüfen, ob der Seitenbetreiber seriös ist und nach deutschem Recht handelt. Hier reicht häufig ein Blick ins Impressum.
Internetadressen, die auf ".to" (Länderkennung von Tonga) enden - wie sehr viele Kinoportale - sind in der Regel nicht mit dem deutschen Recht vereinbar. Im Zweifelsfall vertrauen Sie Ihrem gesunden Menschenverstand. Dateien und Programme, die der Handel in Deutschland gewöhnlich recht teuer verkauft, werden nicht verschenkt oder getauscht.

Tipp: Abmahn-Wahn in Tauschbörsen
Viele Anwender glauben, Tauschbörsen seien vor deutscher Strafverfolgung sicher, wenn die Internetplattformen auf kleinen Inselstaaten im Südpazifik oder der Karibik betrieben werden. Dem ist nicht so. Denn die Spuren wie beispielsweise die eindeutige IP lassen sich bis zum Provider (Internetanbieter) und von dort bis zum Anwender zurückverfolgen.
Verdeckte Ermittler und vor allem zwielichtige Abmahnfirmen sind längst mit spezieller Scan-Software in Tauschbörsen unterwegs, um den illegalen Handel mit bestimmten geschützten Filmen oder Musikstücken zu überwachen.
Werden sie fündig, dauert es nur wenige Wochen, und der Nutzer erhält einen Strafbescheid oder eine sehr teure Abmahnung einer Anwaltskanzlei. Wer solch eine Rechnung erhält, sollte allerdings nicht sofort zahlen, sondern die ansässige Verbraucherzentrale oder einen Anwalt um Rat bitten. Viele Abmahnungen sind unangemessen hoch oder gar nicht rechtens. Lassen Sie sich also im Falle des Falles nicht einschüchtern, sondern informieren Sie sich erst.