Recht
Eventfotografie - Ein rechtliches Risiko
11.3.2009
Fotografien von Personen der Öffentlichkeit preiszugeben, ohne zuvor die Erlaubnis dieser Personen eingeholt zu haben, stellt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar.
Wer Personen bei Veranstaltungen fotografiert, benötigt für die Verwertung der Bilder das Einverständnis der abgebildeten Personen. Das Einverständnis kann sich auch aus dem Verhalten der Person ergeben.

© Archiv
Fotografien von Personen der Öffentlichkeit preiszugeben, ohne zuvor die Erlaubnis dieser Personen eingeholt zu haben, stellt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar.
Wer Personen bei Veranstaltungen fotografiert, benötigt für die Verwertung der Bilder das Einverständnis der abgebildeten Personen. Das Einverständnis kann sich auch aus dem Verhalten der Person ergeben.