Abmahn-Wahn
Zu viele Lücken in Abmahn-Neuregelung
Schon länger wird ein besserer Schutz der Internet-Nutzer vor überteuerten Abmahnungen gefordert. Verbraucherschützer befürchten, dass die jetzt von der Bundesregierung geplante Neuregelung wenig nützt, da sie zu viele Ausnahmenklauseln kennt.

Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzespaket sollte massenhafte Abmahnungen gegen private Internetnutzer eindämmen. Verbraucherschützer befürchten nun, dass die Neuregelung der Bundesregierung das nicht leisten wird, da sie zu viele und unklare Ausnahme-Klauseln enthält. Somit sei es der Abmahn-Industrie möglich, das Gesetz zu umgehen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meint dazu, dass die Neuregelung die "Ausnahmen zur Regel" macht. Das Limit für die erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik durch private Nutzer liegt bei maximal 155,30 Euro. Mehr dürfen Anwälte eigentlich nicht berechnen. Der Haken: Diese Begrenzung soll nicht gelten, wenn sie wegen "besonderer Umstände des Einzelfalls unbillig" ist.
Wie ein Gutachten des vzbv nun feststellt, dürfte die Ausnahme in mehr als drei Viertel der Fälle geltend gemacht werden können, die beispielsweise Kinofilme, Fernsehserien, Musikalben und Musiksingles betreffen. "Wenn wir den Abmahnwahn mit überzogenen Kosten in Deutschland stoppen wollen, muss der Bundestag diese Schutzlücke schließen", so Gerd Billen, Chef der vzbv.
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