"Der Patzer war nicht nur peinlich, sondern kostet den Versandhändler Otto mindestens 340.000 Euro und könnte noch erheblich teurer werden", taxierte das "Handelsblatt" am Freitag den Schaden aus Ottos Notebook-Panne. Ende Juli hatte der Versandhändler Apple- und HP-Geräte für knapp 50 Euro in seinem Online-Shop angeboten ([int:article,105581]wir berichteten[/int]). Knapp 6.500 Bestellungen waren zusammengekommen, die nicht ausgeliefert wurden. Der Versandhändler hatte sich daraufhin mit 100-Euro-Warengutscheinen und einer Verlosung von 50 Apple MacBooks bei den Bestellern der "50-Euro-Notebook"-Panne entschuldigt.
Rechtlich ist die Panne für Otto noch nicht ausgestanden: Es hätten sich "mehrere Kunden" schriftlich an den Versandhändler gewandt und auf der Bestellung zum angegebenen Preis beharrt, berichtete das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" letzten Samstag. Die exakte Zahl wollte das Unternehmen nicht nennen. Einige dieser Kunden hätten angekündigt, die Ware vor Gericht einklagen zu wollen, hieß es. Ob die Klage erfolgreich ist, darüber gibt es unter Juristen jedoch unterschiedliche Meinungen.
Urteil: Preis-Pannen im Online-Shop können ins Auge gehen
Falsche Preisauszeichnungen wie erst kürzlich beim Versandhändler Otto befreien Online-Shop-Betreiber nicht zwangsläufig von der Haftung. In zwei Fällen stolperten Online-Händler über die Tücken automatisierter Bestellprozesse. In zwei von Rechtsanwalt Clemens Bergfort aus Essen im August diesen Jahres vor dem Amtsgericht Nürnberg-Fürth gegen den Versandhändler Quelle erstrittenen Urteilen (Az.: 310 C 2349/08 u. Az.: 360 C 2779/08; Urteile noch nicht rechtskräftig) stolperte der Versandhändler über automatisierte Bestellprozesse, in die er nicht eingreifen konnte und die zu einer verspäteten und damit rechtsunwirksamen Anfechtung bzw. zum Ausschluss des Anfechtungsrechts führten. In beiden Fällen ging es um ein mit 199,99 Euro statt mit 1.999,99 Euro ausgezeichneten Flachbildschirm der Marke Philips und in beiden Fällen muss Quelle die Geräte zum niedrigeren Preis ausliefern ([int:article,107510]magnus.de berichtete[/int]).