Schadenerstz für Nintendo
Zahl des Tages: Eine Million
Eine Million Euro Schadensersatz hat sich Nintendo vor dem Landgericht München von einem Verkäufer von Slot-1-Karten erstritten.

Slot-1-Karten - auch R4, DSTT oder Acekard genannt - ermöglichen es, Spiele-Kopien aus dem Internet auf dem Handheld zu verwenden, indem sie die DRM-Systeme der Nintendo-DS-Serie umgehen. Beim jetzigen Urteil fällt vor allem die Höhe des zugesprochenen Schadenersatzes auf. Bislang hat Nintendo alleine in Deutschland 22 Gerichtsentscheidungen gegen den Import und die Verbreitung von Slot-1-Karten erwirkt.Nintendo begrüßt die Entscheidung und erklärt: "Das Unternehmen fördert Kreativität, unterstützt die Entwicklung von Videospielen und setzt sich für Spieledesigner ein, die auf legale Weise innovative Programme entwickeln. Nintendo führt Prozesse wie den vor dem Münchner Landgericht nicht allein aus Eigeninteresse, sondern auch im Interesse der mehr als 1.400 Entwicklerfirmen, die auf den legalen Verkauf ihrer Videospiele angewiesen sind".
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