Das Bundesverfassungsgericht soll sich mit dem Streit zwischen Internetunternehmen und Pressverlagen befassen. Der Suchmaschinenbetreiber Yahoo hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht (LSR) vorgelegt. Das teilte das Unternehmen in einer Pressemitteilung mit.
Das LSR wurde 2013 verabschiedet: Verlage dürfen damit für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Internet eine Lizenzgebühr verlangen. Das Gesetz sei jedoch eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der User, so ein Sprecher von Yahoo. Außerdem sei eine gezielte Suche ohne Suchmaschinen im Internet nicht möglich.
Das LSR ermöglicht Suchmaschinen jedoch, einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte lizenzfrei in den Suchergebnissen unter dem Link anzuzeigen. Diese automatisch generierten Textabschnitte werden auch als Snippets bezeichnet. Laut Yahoo ist jedoch unklar, ab welcher Länge die automatisch generierten Textausschnitte geschützt sind, es entstehe eine unzumutbare Rechtsunsicherheit.
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Ein möglicher Grund für die Verfassungsbeschwerde könnte die Klage der Verwertungsgesellschaft VG Media gegen Yahoo und 1&1 beim Patent- und Markenamt Anfang Juli sein. Laut der VG Media waren beide Unternehmen nicht an Lizenzverhandlungen interessiert. In der Klage wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwendung von Artikeln der Presseverlage gefordert.
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Ein Sprecher des Verfassungsgerichts hat unterdessen bestätigt, dass die Beschwerde durch Yahoo im Gericht eingetroffen ist. Das Gericht prüft nun, ob die Klage angenommen wird.