Mods für Nintendo Wii & Co.
Konsolen-Urteil des EUGH - "Hacks" sind nicht grundsätzlich illegal
Nintendo klagte gegen die Firma PC Box, die Nintendo-Wii-Konsolen und DS-Handhelds mit Mod-Tools verkauft. Der EUGH entschied, dass Nutzer Konsolen "hacken" dürfen, Raubkopien bleiben dennoch illegal.

Nintendo klagte vor einem italienischen Gericht gegen die Firma PC Box. Diese verkaufte das Handheld Nintendo DS und die Konsole Nintendo Wii mit Mods (Zusatzsoftware), die theoretisch das Abspielen von Raubkopien ermöglichen. Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil gefällt
Die Frage, die es zu beantworten galt: Kann das mutmaßliche Recht der Nutzer auf "legales Hacken" ihrer Konsole mit dem Schutz der Hersteller vor Raubkopien vereinbart werden? Nintendo sieht in der angesprochenen Software einen Freifahrtschein für Raubkopien.
Die allgemeine Gewährleistung von Nutzerrechten beinhaltet jedoch das Umgehen von Schutzmaßnahmen auf der Spielkonsole - allerdings nur, wenn die Nutzer dabei nicht die Urheberrechte des Herstellers verletzen. Doch das wiederum erfordert eine strikte Kontrolle seitens der Gerichte.
Lesetipp: Filesharing-Urteil für Kinder
PC Box antwortet auf die Sorge von Nintendo, man würde den Software-Schwarzmarkt unterstützen, mit Gegenvorwürfen. So behauptet die Firma, Nintendos einziges Anliegen bestehe darin, "fremde" Software - das heißt nicht-originale Nintendo-Spiele und -Programme - von seinen Konsolen fernzuhalten. Nach Angaben von PC Box richtet sich die Software aber nicht an Nutzer illegaler Kopien, sondern bringt einen Support für legale Programme für das Abspielen von Video- und Musikdateien.
Die Auseinandersetzung der beiden Hersteller beschreibt ein rechtliches Dilemma. Zum einen gilt es, die Urheberrechte von Computerspielen im Sinne der EU-Richtlinien zu schützen. Aus diesem Grund ist es laut des EuGH auch verboten, die technischen Schutzmaßnahmen in irgendeiner Form zu missachten, sobald der Hersteller sein Gerät mit diesen ausgestattet hat. Zum anderen urteilte nun das EuGH, die Schutzsysteme der Konsolen dürften ihre legale Nutzung nicht beeinträchtigen. Somit ist es den Nutzern auch erlaubt, ihr Gerät für andere Zwecke - beispielsweise für das Abspielen von Video- oder Musikdateien - zu verwenden, da dies nicht die Urheberrechte des Herstellers angreift.
Lesetipp: Filesharing legal oder illegal?
Was es vom Gerichtshof zu klären galt, waren die genauen Grenzen des Urheberrechtschutzes. Zwar hat Nintendo laut des EuGH das Recht, seine eigenen Spiele zu schützen. Die Firma darf den Nutzern aber nicht verbieten, die Nintendo-Konsole für Zwecke zu benutzen, die das Urheberrecht nicht betreffen.
Die Aufgabe der Gerichte ist es nun, zu überprüfen, wie die PC-Box-Geräte tatsächlich benutzt werden und ob Schutzmaßnahmen entwickelt werden können, die den Nutzer weniger stark in seiner freien Entscheidung über die Verwendung seiner Spielkonsole beeinträchtigen. Sollte sich herausstellen, dass häufig Raubkopien auf den Geräten abgespielt werden, könnte sich Nintendo über bessere Chancen vor Gericht freuen.
Weiter zur Startseite