Surfer-Rechte unzureichend
vzbv-Test ergibt Mängel beim Löschen von Nutzerprofilen
Der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) hat in einem Test untersucht, wie leicht oder schwer der Verbraucher seine Profile in Sozialen Netzwerken, Online-Shops und bei E-Mailern wieder löschen kann. Dabei ergaben sich schwerwiegende Mängel.

"Das Löschen muss so einfach wie das Anmelden sein. Wir brauchen ein durchsetzbares Recht auf die Löschung persönlicher Daten.", So fasst vzbv-Vorstand Gerd Billen die Ergebnisse aus einer Untersuchung des vzbv-Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" zusammen. Seit dem letzten Check 2011 gab es kaum Verbesserungen.
Die Untersuchung hat 19 Plattformen getestet, wovon nur acht die Löschmöglichkeiten dort anboten, wo sie zu erwarten sind: in den Kontoeinstellungen oder den Profilinformationen. Bei Facebook und Amazon sowie sieben weiteren Anbietern können Nutzer nur mit der Hilfe-Funktion herausfinden, wo sie ihr Profil entfernen können. Vier Plattformen bieten überhaupt keine Löschmöglichkeit an. Seit dem Vergleichstest von 2011 wurde bei nur zwei Anbietern das Löschen einfacher gestaltet.
Der mangelhafte Nutzter-Zugang zur Löschfunktion ist nicht der einzige Mangel, den die Verbraucherschützer ermittelten. Schwerwiegender noch scheint zu sein, dass einige Anbieter die persönlichen Daten des gelöschten Profils nicht tatsächlich entfernen. Bei drei Plattformen konnten die vor zwei Jahren vermeintlich gelöschten Profile problemlos wieder reaktiviert werden, sie wurden also nicht wirklich gelöscht.
Als weiteres Problem sieht der vzbv die Datenweitergabe der Betreiber an andere Unternehmen. Hier müsste der Betreiber den Löschanspruch des Nutzers durchsetzen. Eine Übersicht der Marktanalyse über das Löschen von Kundenkonten kann bei der vzbv als pdf-Datei heruntergeladen werden.
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