BGH
Urteil zu Google Suchvorschlägen
Google muss ab sofort automatische Suchvorschläge entfernen, die Persönlichkeitsrechte verletzen oder als unpassend empfunden werden. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.

Die automatischen Suchvorschläge von Google sind praktisch. Manchmal sehen sich Personen jedoch durch eben diese in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. So geschehen bei einem Unternehmer: Gab man dessen Namen bei Google ein, so schlug die Suchmaschine die Begriffe "Betrug" und "Scientology" vor. Der Geschäftsmann sah sich durch die Vorschläge beeinträchtigt und reichte Klage gegen Google ein.
Die Suchvorschläge spiegeln die Begriffe wieder, die andere Nutzer am häufigsten bei Google eingeben. Aufgrund dessen argumentiert der Suchmaschinenbetreiber, er habe keinen Einfluss auf die dort angezeigten Wortkombinationen. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch heute, dass die automatischen Suchvorschläge mitunter rechtswidrig sein können.
Für die Richter ist Google durch die verwendeten Algorithmen indirekt für die in den Vorschlägen angezeigten Begriffe verantwortlich. Begründet wird die Annahme dadurch, dass Google mit dem im Hintergrund genutzten "Computerprogramm das Nutzerverhalten ausgewertet und den Benutzern der Suchmaschine die entsprechenden Vorschläge unterbreitet" hat, so die Richter.
Dem Suchmaschinenbetreiber sei allerdings nicht vorzuwerfen, eine Software zu nutzen, die Suchvorschläge generiert, sondern lediglich fehlende Vorkehrungen gegen die Rechtsverletzung von Dritten. Google muss nach dem Urteil die Funktion der Vorschläge nicht abschalten oder diese von sich aus prüfen, jedoch müssen entsprechende Begriffe deaktiviert werden, sobald sich jemand über eine Kombination beschwert.
Das jetzige Urteil wird auch Auswirkungen auf die Klage von Bettina Wulff haben. Gibt man ihren Namen bei Google ein, gibt es Begriffe wie "Rotlicht" und "Escort" als Vorschläge. Bereits seit 2012 klagt die Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten deshalb gegen den Konzern.
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