Lesen im Netz keine Urheberrechtsverletzung
Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt Nutzerrechte
Europäer dürfen auch weiterhin im Internet surfen, ohne Angst vor Urheberrechtsverletzungen beim Betrachten von Zeitungsartikeln oder ähnlichen, geschützten Inhalten zu haben. Das entschied der Europäische Gerichtshof jetzt in einem Grundsatzurteil.

Ein fünf Jahre währender Rechtsstreit über das Betrachten von lizensierten Inhalten wie Zeitungsartikeln im Internet wurde am 5. Juni vom Europäischen Gerichtshof entschieden. Die Newspaper Licensing Agency (NLA) wollte feststellen lassen, dass bereits durch das Betrachten urheberrechtlich geschützter Inhalte das Urheberrecht verletzt sei, weswegen Lizenzgebühren anfielen.
Als Gegenseite trat die Public-Relations-Branche, vertreten durch die Public Relations Consultants Association (PRCA) auf. Sie sah die Forderungen der Zeitungsverleger als einen Versuch, Online-Inhalte grundsätzlich kostenpflichtig zu machen, was nicht nur die PR-Branche, sondern auch die Rechte aller EU-Bürger einschränken würde, "frei im Internet zu surfen".
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Die Argumentation der NLA stütze sich auf den technischen Vorgang bei der Darstellung der Browser-Inhalte. Die Lizenzgebühren für die Reproduktion müssten ihrer Meinung nach auch die Kopien berücksichtigen, die vorübergehend auf den Rechnern der Leser abgelegt werden. Die Richter urteilten allerdings, dass Kopien, die automatisch und kurzfristig im Cache-Speicher des Computers abgelegt werden, die Ausnahmebedingungen der europäischen Richtlinien zum Urheberrecht erfüllen. Somit fallen dafür keine Extra-Lizenzgebühren an.
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