Aufgezeichnete WLAN-Daten
Street-View-"Ballast" führt für Google zu sieben Millionen Dollar Strafe
Google zeichnete während der Street View-Kamerafahrten unerlaubt private WLAN-Daten auf. Wegen dieses illegalen Sammelns zahlt Google nun eine Sieben-Millionen-Dollar-Strafe in 38 US-Bundesstaaten.

Google hat sich wegen der illegalen Aufzeichnung von WLAN-Daten in den USA mit 38 Generalstaatsanwälten aus verschiedenen Bundesstaaten über eine Strafzahlung von sieben Millionen US-Dollar geeinigt. Diese Summe entspricht 5,4 Millionen Euro. Der Suchmaschinengigant hat außerdem versichert, die gesammelten Daten vollständig zu löschen. Konkret geht es um in WLAN-Netzwerken mitgeschnittene Daten, die mitunter E-Mails, geöffnete URLs und Passwörter enthalten sollen.
Die Daten seien - wie Google beteuert - aus Versehen aufgezeichnet worden, während Google Street-View-Autos Straßen und Fassaden für den Kartendienst fotografierten. Zudem versichern die Verantwortlichen, die Daten nicht gewollt, eingesehen oder genutzt zu haben. Google sei sehr am Datenschutz interessiert, die Kontrollen hätten lediglich versagt. Anschließend seien diese jedoch verbessert worden, um künftig derart "unerwünschten Daten-Ballast" zu vermeiden.
Der Staatsanwalt George Jepsen aus Connecticut kommentiert den mit Google erzielten Vergleich damit, dass Benutzer eine berechtigte Erwartung von Privatsphäre hätten. Ab sofort sei sichergestellt, dass Google in Zukunft nicht mehr derartig vorgehen würde, um ohne ausdrückliche Zustimmung von Nutzern an deren private Daten zu gelangen. Google hat sich im Zuge des jetzt errungenen Vorstoßes dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Die Strafe für Google wegen der gesammelten Daten betrifft vorerst nur Teile in den USA.
In Deutschland wurde das 2010 eingeleitete Verfahren gegen Google im November 2012 übrigens eingestellt, die betroffenen Datensätze jedoch ebenso gelöscht. Damals hieß es, die WLAN-Scanner sollten laut Google nur Struktur- und Verwaltungsdaten sammeln, um etwa Navigationsdiensten die Orientierung zu erleichtern. Ein Mitarbeiter hatte die Scanner jedoch "optimiert" und mit der Fähigkeit der Aufzeichnung des jeweiligen, unverschlüsselten Datenverkehrs versehen. Google konnte zu jener Zeit glaubhaft versichern, dass die aufgezeichneten Datenfragmente unbewusst gespeichert wurden. Zudem seien keine Zugangssicherungen ausgehebelt worden. (Quelle: Ferner Anwaltskanzlei.)
Weiter zur Startseite