Störerhaftung
Regierung will offene WLAN-Hotspots fördern
Mehr offene WLANs, mehr Rechtssicherheit: Die Bundesregierung will mit einem überarbeiteten Gesetz zur Störerhaftung die Voraussetzungen für mehr öffentliche WiFi-Hotspots in Hotels, Cafes und Städten schaffen. Kritikern geht der vorgelegte Gesetzentwurf jedoch nicht weit genug.

Öffentliche WLAN-Hotspots gehören in vielen Ländern zum Alltag und versprechen gerade in Innenstädten schnellen Internetzugang und eine Schonung des mobilen Datenvolumens. In Deutschland verzichten allerdings aufgrund der unsicheren Rechtslage viele potenzielle Anbieter wie Cafes, Hotels oder öffentliche Einrichtungen auf die Bereitstellung eines kostenlosen, offenen WLANs. Das will die große Koalition nun mit einer Reform des Telemediengesetzes ändern.
Ursache für die bisherige Unsicherheit ist die Störerhaftung, der zufolge ein WLAN-Anbieter für etwaige Rechtsverletzungen von Nutzern haftet. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf (PDF) soll WLAN-Betreiber von diesem Risiko befreien, solange sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So sind die Hotspot-Anbieter dazu verpflichtet, die Nutzer und das Netzwerk über "anerkannte Verschlüsselungsverfahren" wie beispielsweise WPA2 zu sichern. Außerdem muss jeder Nutzer erklären, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Dafür genüge etwa das Setzen eines Hakens bei der Bestätigung der Nutzungsbedingungen. Verbindungsdaten müssen nicht gespeichert werden.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel verspricht sich viel von der Gesetzesänderung zur Störerhaftung: "Das wird dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben und die Nutzung vorhandener Infrastruktur erleichtern." Bisher fahre Deutschland im internationalen Vergleich noch mit angezogener Handbremse.
Einschränkungen für private WLAN-Anbieter
Diese Handbremse bleibt nach Auffassung von Kritikern jedoch weiterhin zu sehr angezogen. Denn während gewerbliche Anbieter wie oben beschrieben von einer Haftungsfreistellung profitieren, müssen private Anbieter eine zusätzliche Bedingung erfüllen: Rein private Anbieter von WLAN-Hotspots müssen die Namen der Nutzer kennen - also etwa von Familienmitgliedern, WG-Mitbewohnern, Freunden oder Bekannten. Eine öffentliche Bereitstellung des eigenen Internetzugangs über ein offenes WLAN ist für private Betreiber also nicht möglich.
Lesetipp: WLAN überall gratis - So finden Sie kostenlose Hotspots
Der Netzpolitik-Verein "Digitale Gesellschaft" sieht Deutschland daher weiter in der "digitalen Steinzeit" und pocht auf eine "konsequente und bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung". Die Aktivisten sehen in der jetzigen Lösung nicht nur Probleme für private Initiativen wie Freifunker sondern auch eine verpasste Chance. Ein Wegfall der Störerhaftung könnte die Innovation beflügeln und Deutschland gleichzeitig attraktiver für Touristen und Wirtschaft machen.
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