Sky-Alternativen
Sind Live-Streams zur Bundesliga für Gastronomen legal?
Sie sind Gastronom und spielen mit dem Gedanken, einen Live-Stream zur Bundesliga als Sky-Alternative zu nutzen? Dann sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Wir haben die Infos eines Anwalts und Urheberrechtsexperten.

Fußball online im Live-Stream schauen ist per se nicht illegal. Für die Nutzung derartiger Angebote durch Gastronomen in Deutschland gilt das allerdings schon. Wer sich aktuell als Betreiber einer Sky-Sportsbar wegen der neuen angepassten Preise nach Sky-Alternativen umsieht, sollte sich von Live-Stream-Angeboten im Internet fernhalten: Denn Gastronomie-Betreiber, die öffentlich Live-Fußball ohne Sky-Abo für Gewerbe und Vereine zeigen, verstoßen gegen das Urheberrecht und müssen mit entsprechenden Strafen rechnen. Dies sind laut Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Burger Solmecke "zivilrechtliche Schadensersatzforderungen in vierstelliger Höhe" und "eine strafrechtliche Verfolgung [...] mit bis zu fünf Jahren" Gefängnisstrafe.
Ratgeber für Zuschauer: Sind Live-Streams legal?
Die zuvor genannten Aspekte hat Christian Solmecke in einer neuen Mitteilung veröffentlicht. Darin beleuchtet er auch, wie es um Sky-Alternativen für Gastronomen steht. Der Pay-TV-Anbieter sei zwar die einfachste Möglichkeit, Gästen unkompliziert Live-Fußball aus Bundesliga, Champions League & Co. zu zeigen, gehöre jedoch auch zu den teuersten Lösungen.
Günstiger sei für Gastronomen unter Umständen der Abschluss eines Abonnements eines ausländischen Anbieters. Über die Rechtslage gebe ein Fall des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Aufschluss: Der EuGH entschied 2011 für eine Pub-Besitzerin aus Großbritannien und gegen den Rechteinhaber der britischen Fußballübertragungsrechte. Die Gastronomin hatte in ihrem Empfänger eine Decoder-Karte eines griechischen Anbieters installiert, die günstigere Tarife für nationalen und internationalen Live-Fußball ermöglichte.
Zur Begründung des Urteils heißt es in der Pressemitteilung von Wilde Burger Solmecke wie folgt:
Allerdings unterliegt das Urteil auch Einschränkungen:
Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf die aktuelle Pressemitteilung der genannten Kanzlei. PC Magazin oder pc-magazin.de übernehmen keine Gewähr. Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall wenden sich Gastronomen mit ihrer individuellen Situation an einen Anwalt.
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