Rundfunkgebühren
Öffentlich-rechtliche Sender wollen mehr Geld
84 Millionen Euro fehlen laut Einschätzung der öffentlich-rechtlichen Programmveranstalter, um ihr Angebot wie geplant aufrechtzuerhalten. Der neu strukturierte Rundfunkbeitrag erschwert die Rechnung allerdings.

ARD, ZDF, ARTE und Deutschlandradio haben bei der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihren Finanzbedarf für die Jahre 2013 bis 2016 angemeldet. Insgesamt ergibt sich daraus für die Rundfunkanstalten ein ungedeckter Bedarf in Höhe von durchschnittlich knapp 84 Millionen Euro pro Jahr.
Bezogen auf das Budgetvolumen aller Anstalten seien das lediglich 1,0 Prozent, teilen die Presseabteilungen in einer gemeinsamen Erklärung mit. Das sei die niedrigste Anmeldung in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und ein Wert, der umgerechnet weiterhin unterhalb der allgemeinen Teuerungsrate liege. Möglich machten dies umfassende Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen.
Mit der aktuellen Anmeldung folgen die Sender den gesetzlichen Vorgaben. Die KEF wird nun den Bedarf prüfen und in ihrem 19. Bericht feststellen, ob er angemessen ist. In ihrem letzten Bericht hatte die KEF trotz eines ungedeckten Finanzbedarfs keine Anhebung des Rundfunkbeitrags empfohlen. Die Rundfunkbeiträge sind daher seit dem 1. Januar 2009 unverändert. Die aktuelle Beitragsperiode hat Anfang 2013 begonnen und umfasst vier Jahre. Sie endet am 31. Dezember 2016.
Praxis: Das dürfen Sie mit dem Kabelreceiver aufnehmen
Das Ergebnis der Anmeldung basiert unter anderem auf einer Beitragsertragsplanung, die im Frühjahr 2013 erstellt wurde. Mit der Einführung des neuen Rundfunkbeitrags hat sich die Finanzierungsgrundlage für ARD, ZDF und Deutschlandradio seit dem 1. Januar 2013 geändert. Statt einer geräteabhängigen Gebühr gilt nun der Rundfunkbeitrag pro Wohnung, oder pro Betriebsstätte. Aufgrund dieser Umstellung gibt es bei der aktuellen Planung Unsicherheiten. Deshalb sei derzeit noch unklar, so die Sendeanstalten, ob und in welcher Höhe der Finanzbedarf durch eine Veränderung der monatlichen Beitragshöhe ausgeglichen werden müsse. Die KEF werde dies im 19. KEF-Bericht bewerten.
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