Unverständliches Urteil
Rentnerin ohne PC wegen FileSharing abgemahnt
In einem Fall von FileSharing wurde eine Rentnerin verurteilt, obwohl sie nachweislich keinen PC und kein geschütztes oder ungeschütztes WLan hat. Ihr Rechtsanwalt hat Berufung eingelegt

Da staunte die Empfängerin nicht schlecht. Einer Rentnerin wurde vorgeworfen, im Januar 2010 einen Hooligan-Film über ein Filesharing-System anderen Menschen zum Download angeboten zu haben. Dieses öffentliche Angebot des Films rief den Anwalt des Rechteinhabers auf den Plan, er verschickte eine Abmahnung.
Die Rentnerin gab zur Vermeidung weiterer Kosten vorgerichtlich - und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - eine modifizierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Der klagende Rechteinhaber forderte anschließend aber trotzdem noch die Erstattung der Abmahnkosten von 651,80 Euro sowie 68,20 Euro Schadensersatz.
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht München. Dieses kam zu dem Schluss, dass zwar die Rentnerin nicht eindeutig als Täterin zu identifizieren sei, aber der Film über ihren Internet-Anschluss angeboten worden sei. Deshalb müsse sie die Abmahnkosten tragen, aber keinen Schadenersatz zahlen.
So weit, so nachvollziehbar. Wer einen Internet-Anschluss hat, ist im Zweifel verantwortlich, wenn damit Missbrauch getrieben wird, weil z. B. ein WLan nicht abgesichert ist. Die betroffene Rentnerin hat aber keinen PC mehr und auch keinen WLan-Router, der DSL-Anschluss ist gekündigt, sie muss nur eine recht lange Kündigungsfrist einhalten. Ihren Computer hatte sie ein halbes Jahr vor der behaupteten Rechtsverletzung verkauft und nur noch ein Telefon besessen. Die Beklagte erklärte auch, dass keine dritte Person Zugriff auf ihren nur theoretisch vorhandenen Internetanschluss gehabt habe.
Ihr Rechtsanwalt - Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde, Beuger, Solmecke - geht davon aus, dass es bei bei der Ermittlung oder Rückverfolgung der IP-Adresse zu einem Fehler gekommen ist. So lange die Betroffene hier allerdings nicht sagen kann, um was für einen Fehler es sich handelt, scheint sie jedenfalls vor dem Amtsgericht München nicht mehr aus der Nummer herauszukommen.
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