Datenauskunft war rechtswidrig
Gericht revidiert Redtube-Porno-Abmahnungen
Das Kölner Landesgericht rudert im Abmahnungsskandal um das Porno-Portal Redtube zurück. Die Zivilkammer gab Beschwerden von Anschlussinhabern statt.

Im Fall der Redtube-Abmahnungen gibt es gute Nachrichten für Betroffene. Einer Zivilkammer des Kölner Landgerichts zufolge hätte dem Antrag der Schweizer "The Archive AG" auf Herausgabe von persönlichen Daten nicht zugestimmt werden dürfen. Die Firma forderte bestimmten IP-Adressen zuzuordnende Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom, um diese anschließend wegen Urheberrechtsverletzung abzumahnen.
Die Kammer begründete die Abweichung von der ursprünglichen Entscheidung damit, dass im Antrag der "The Archive AG" der Sachverhalt falsch dargelegt wurde. Die Abmahner forderten die persönlichen Daten mit der Begründung, dass von den entsprechenden IP-Adressen Porno-Filme illegal heruntergeladen worden seien. Wie sich jedoch später herausstellte, handelte es sich in Wirklichkeit um den Abruf von Streaming-Videos. Die Zivilkammer ist der Ansicht, das reine Streamen einer Video-Datei beziehungsweise das Ansehen eines Streams, "stellt im Gegensatz zum Download grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß § 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar."
Zudem sei unklar, mit welchen Methoden die IP-Adressen der mutmaßlichen Porno-Streamer ermittelt worden seien. Angeblich sei die Software "GLADII 1.1.3." bei der Aufzeichnung der IP-Adressen zum Einsatz gekommen. Wie genau dieses Programm jedoch arbeitete, ließen die Abmahner auch nach einem Hinweis der Kammer im Rahmen des Beschwerdeverfahrens unbeantwortet.
Das Ende der Verhandlungen ist nach diesem Urteil noch nicht erreicht: Gegen die Entscheidung des Kölner Landesgerichts kann "The Archive AG" noch Berufung einlegen.
Tipp: Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE klärt über die häufigsten Irrtümer im Redtube Verfahren auf: