RedTube-Abmahnung
Rechtliche Basis der Abmahn-Anwälte bröckelt weiter
Neues zur Redtube-Abmahnung: Das fragwürdige Gutachten, mit dessen Hilfe die Herausgabe der Nutzerdaten der Redtube-User erwirkt wurde, ist jetzt öffentlich. Es ist voller Widersprüche und Ungenauigkeiten und als rechtlich "bestenfalls zweifelhaft" zu bezeichnen.

Es gibt Beewegung im Fall der Redtube-Abmahnungen: Schon mehrfach berichteten wir über die zahreichen Ungereimtheiten im Zuge der Abmahnwelle gegen RedTube-User. Nun sind nun weitere fragwürdige Details zutage getreten. Sie betreffen das Rechtsgutachten der Münchener Kanzlei Diehl & Partner, welches die Grundlage für die Herausgabe der Abmahn-Anschriften legte.
Während man sich anfangs auf die Frage konzentrierte, ob Streaming überhaupt illegal sein kann, kamen später immer mehr Ungereimtheiten hinzu wie die Frage, ob die Abmahner überhaupt Rechte für die betroffenen Redtube-Filme besaßen. Selbst regierungsoffizielle Äußerungen zum Streaming gab es sowie die Gegenrede der Abmahner, die solche Aussagen für unmaßgeblich halten.
62 von 89 der Auskunftsersuchen, die mit dem Gutachten untermauert waren, wurden damals von den Richtern des zuständigen Landgerichts Köln durchgewunken. Anwälte der Geschädigten haben jetzt eine Herausgabe dieses Gutachten erreicht.
Die IP-Adressen der abzumahnenden Pornostreaming-User wurden demnach mittels einer Software namens "GLADII 1.1.3." ermittelt. Deren Funktionstüchtigkeit ermittelte der Gutachter, indem er die beanstandeten Filme aufrief und dieses mittels der Software später auch angezeigt bekam. Über die Funktionsweise dieser "Ermittlungen" wird kein Wort verloren - zwischenzeitlich wissen wir, dass die IPs der User in Wirklichkeit mittels Umleitung über eine sog. "Tippfehler-Domain" protokolliert wurden.
Der Gutachter hatte seine Tests bereits im Dezember 2012 protokolliert. Erstaunlicherweise wurde itGuards, die als offizielle Auftraggeber für das Gutachten fungieren, erst am 21. März in den USA registriert. Das Gutachten selber trägt das Datum vom 22. März 2013. Offenbar ist die Software, die angeblich zur IP-Ermittlung eingesetzt wurde, nichts als ein Bluff.
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