Redtube-Abmahnung

Ex-Anwalt Thomas Urmann soll Schadensersatz leisten

Die Redtube-Abmahnungen werden für Ex-Anwalt Urmann zu einem immer größeren Bumerang. Ein Gericht verurteilte den Abmahnanwalt zu Schadensersatz.

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Symbolbild: Recht
Im Fall der Redtube-Abmahnungen gibt es neue Entwicklungen.
© Fotolia: fotogestoeber

Die Esslinger Anwaltskanzlei Weiß & Partner hat erfolgreich gegen den Ex-Anwalt Thomas Urmann von Urmann + Collegen (jetzt Z9 Verwaltungs-GmbH) geklagt - die Kanzlei, die Ende 2014 durch die sogenannten Redtube-Abmahnungen bekannt wurde. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte Urmann in einem Versäumnisurteil zu Schadensersatz (noch nicht rechtskräftig). Der Mandant der Esslinger Kanzlei erhielt wie viele weitere Internetnutzer eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Verletzung von Urheberrechten durch das Streaming von Erotikvideos.

Konkret geht es um die Zahlung von Anwaltskosten, die dem durch Weiß & Partner vertretenen Kläger im Zuge seiner Redtube-Abmahnung entstanden sind. Die Schadensersatzansprüche belaufen sich auf über 416,50 Euro plus Zinsen. Diese Zahl könnte sich durch die Masse der unberechtigterweise versandten Schreiben - immerhin war zuletzt von 36.000 Redtube-Abmahnungen - und künftig ähnlich ausfallenden Urteilen zu einem großen Betrag summieren.

Das AG Regensburg verurteilte Thomas Urmann wegen einer "vorsätzlich [begangenen, unerlaubten] Handlung", wie es auf dem Jura-Blog heißt. Das Urteil macht den anderen Abgemahnten einerseits Hoffnung, gezahlte Abmahngebühren und Aufwendungen für rechtlichen Beistand wiederbekommen zu können. Andererseits ist fraglich, ob die Geschädigten ihr Geld tatsächlich bekommen. Thomas Urmann besitzt keine Anwaltslizenz mehr und musste für ein weiteres Geschäft unter seinem Namen Insolvenz anmelden.

Lesetipp: Abgemahnt - was tun?

Im Dezember 2013 verschickte die Kanzlei Urmann + Collegen Massenabmahnungen im Namen der Firma "The Archive AG". Diese soll Rechteinhaber von diversen Videos auf dem Erotik-Portal Redtube sein, die von den abgemahnten Nutzern angeblich illegal gestreamt wurden. Nicht nur die Rechtslage beim Streaming, sondern auch die tatsächlichen Urheberrechtsansprüche sowie die Ermittlung der abgemahnten Nutzer-IPs hatten Fragen aufgeworfen, die zur jetzigen Entwicklung geführt haben. Lesen Sie die in diesem Artikel verlinkten Meldungen zum Thema.

10.4.2015 von The-Khoa Nguyen

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