RedTube-Abmahnungen
Anwalt Sebastian zum Urteil - "Erkennbare Illegalität beim Streaming"
Der Abmahnanwalt Daniel Sebastian kann dem Urteil des Kölner Landesgerichts nicht zustimmen. In einem Interview bekräftigte er kürzlich seine Position zu dem Fall, er sieht sich im Recht und hält RedTube weiterhin für illegal.

Wie wir vor kurzem in einem Artikel berichtet hatten, ruderte das Kölner Landgericht im Fall um RedtubeAbmahnungen zurück, indem es den Beschwerden von Anschlussinhabern stattgab.
Der Berliner Anwalt Daniel Sebastian reichte dort im August 2013 mehr als 90 Anträge ein, um nach Paragraph 101 Urheberrechtsgesetz die Erlaubnis zu bekommen, die Namen von angeblichen Urheberrechtsverletzern zu erheben.
Sebastian hat sich jetzt in einem Interview zum Urteil des Landesgerichts geäußert und sieht sich weiterhin im Recht, seiner Meinung nach sei RedTube bzw. das Streaming von Videos illegal.
Diese Illegalität sieht er erkennbar in folgendem Punkt: "Das Zugänglichmachen von Pornografie an Personen unter 18 Jahren ist in Deutschland eine Straftat. Eine Altersverifikation findet jedoch nicht ernsthaft statt. [...] Auch sind wohl viele aktuelle Filme in voller Länge eingestellt, wie mir berichtet wurde. Der verständige Nutzer sollte sich da schon fragen, ob alles mit rechten Dingen zugeht."
Er bezieht sich ebenfalls auf Paragraph 16 Urhebergesetz, der "auch vorübergehende Vervielfältigungshandlungen" umfasst. Am Ende des Interviews betonte Sebastian noch einmal, "dass es sich bei den regelmäßig als Abmahnopfer bezeichneten Personen um Menschen handelt, die bewusst Urheberrechte verletzt haben, um Geld zu sparen". Es sollte klar sein, "wer das Recht vertritt und wer sich nur ertappt fühlt und noch dazu die Sanktionen als ungerecht empfindet".
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