Redtube Abmahnung - die 2.
Erneut Streaming-Abmahnungen im Umlauf
Nach den Redtube-Abmahnungen, die sich bereits im Sande verlaufen hatten, folgen neue Briefe von Anwälten. Dabei handelt es sich jedoch nur um substanzlosen Betrug.

Wer Abmahnungen wegen Streamings pornografischer Videos auf Redtube erhält, kann diese getrost ignorieren. Aktuell sind Abmahnbriefe im Umlauf, die denen von vor einem Jahr ähnlich sind. In den aktuellen Abmahnungen verlangt eine britische Anwaltskanzlei namens Robert Barber 280 Euro für das vermeintlich illegale Streamen von "Sucking housewives reloaded - Julias Pleasure" - einen Film der angeblichen Produktionsfirma "xfun film". Berichten zufolge sind sowohl Filmtitel als auch der Name der Firma erfunden.
Auch wenn die neuen Redtube-Abmahnungen echt wirken: Es handelt sich um Betrug - alleine schon, weil es den Film und die Produktionsfirma gar nicht gibt. Etwaige Urheberrechtsfragen entbehren also jeder Substanz. Verantwortlich für die Schreiben, die bei diversen Internetnutzern eingegangen sein sollen, sind Kriminelle, die lediglich auf die Ahnungslosigkeit der Nutzer abzielen. Denn der Europäische Gerichtshof hat unlängst entschieden, dass der bloße Konsum von Online-Videos generell nicht gegen das Urheberrecht verstoßen kann.
Lesetipp: Abgemahnt - was tun?
Ende 2013 sorgte die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen für Aufsehen, als mehrere Zehntausende, Redtube-Abmahnungen getaufte, Schreiben an Nutzer verschickt wurden. Darin forderte eine durch die Kanzlei vertretene Produktionsfirma Schadensersatz für das illegale Streamen eines Pornovideos. Nachdem der Fall auftauchte, kam es zu immer mehr Ungereimtheiten und Widersprüchen seitens der Kläger, die letztlich dazu führten, dass die Redtube-Abmahnungen haltlos waren.
So ist die Seite der Kläger beispielsweise durch die Nutzung fragwürdiger Programme und Gutachten an IP-Adressen angeblich betroffener Streamer gelangt, die daraufhin abgemahnt wurden. Die Funktionsweise dieser Programme war weder technisch noch datenschutzrechtlich unbedenklich. Zwischenzeitlich traten auch Zweifel an der tatsächlichen Rechteinhaberschaft der klagenden Produktionsfirma auf. Am Ende erschien der verantwortliche Abmahnanwalt nicht einmal zu den entscheidenden Verfahren und musste schließlich Insolvenz für seine eigene Wurstfabrik anmelden und sich in diesem Zusammenhang auch wegen Betrug verantworten. Darüber hinaus verlor er auch seine Anwaltszulassung.
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