Reisen online buchen
Opodo darf Nutzern keine Zusatzversicherungen aufzwingen
Das Online-Reiseportal Opodo darf Kunden nicht zum Abschluss von Zusatzversicherungen drängen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat erfolgreich geklagt.

Wer online einen Flug oder einen Urlaub bucht, stößt auf diversen Websites auf Anbieter, die vor der finalen Buchungsbestätigung verschiedene Versicherungen mitverkaufen. Beim Online-Reiseportal Opodo sorgt der Umstand für Unruhe, dass Nutzern eine Reiserücktrittsversicherung quasi aufgezwungen wurde. Der Nutzer konnte diese abwählen, sah sie aber im darauffolgenden Fenster erneut unter den gebuchten Leistungen. Funktionen für den endgültigen Verzicht auf diese Zusatzleistungen waren teilweise versteckt oder zu undeutlich gekennzeichnet.
Das Landgericht Berlin hat diese Praxis nun verboten und einer Klage des Verbraucherzentralen Bundesverbands (VZBV) stattgegeben. Zudem muss Opodo den Gesamtpreis für eine Buchung direkt und "ungeschönt" anzeigen. Der zu Beginn ausgewiesene Preis bezog sich lediglich auf die Zahlung per American Express, bei anderen Zahlungsmitteln schlug Opodo eine Gebühr auf. Angaben zur Höhe dieser Gebühr erschienen erst nach Eingabe aller erforderlichen Daten zur Buchung. Für das Gericht ist das gleichbedeutend mit "für den Kunden unvermeidbares Entgelt", das von Beginn an klar kommuniziert werden müsse.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, entsprechende Änderungen an der Website werden noch auf sich warten lassen. Wer die zusätzlichen Versicherungen nicht buchen möchte, geht folgendermaßen vor: Verzichten Sie ausdrücklich auf den Reiseschutz und bestätigen Sie, alle etwaigen Kosten selbst zu tragen. In dem sich daraufhin öffnenden Popup-Fenster mit Warnungen vor hohen Stornokosten sowie pro Tag mehr als 500.000 Verspätungen müssen Sie beim Fortfahren die alternative Option "Weiter ohne Versicherung" auswählen.
Die Warnungen vor möglichen hohen Kosten lenken die Nutzer ab. Es ist anschließend schwer, den richtigen Knopf zu treffen und die angebotenen Versicherungen aus der Buchung zu streichen. Zudem sei die Warnung vor Flugverspätungen irreführend. Denn Kunden hätten auch ohne Versicherungen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich ein Flugzeug deutlich verspätet, so das Gericht.
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