Neues Verbraucherrecht
Abmahnwelle überrollt Händler
Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie gilt erst seit wenigen Tagen, doch bereits jetzt überrolt eine Abmahnwelle zahlreiche Händler. Sind diese Abmahnungen wirklich rechtens?

Seit dem 13. Juni 2014 gilt das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, das in allen Staaten der EU zahlreiche Änderungen für Konsumenten sowie Online- und Versandhändler bringt.
Die neuen Bedingungen sollen den grenzüberschreitenden Handel einfacher und die Wettbewerbsbedingungen in Europa einheitlicher gestalten. Die Änderungen umfassen insbesondere das Widerrufsrecht, die Angabe der Lieferdauer sowie die Regelung der Rücksendekosten.
Einige Händler haben es nicht rechtzeitig geschafft, notwendige Änderungen, wie eine angepasste Widerrufsbelehrung, durchzuführen. Entsprechend traf sie nur drei Tage nach Inkrafttreten der neuen Regelungen eine Abmahnung. Anwälte verschickten Massenabmahnungen, in denen sie Shop-Betreiber aufforderten, keine Produkte in Umlauf zu bringen, die gegen die Verbraucherrichtlinie verstoßen oder keine veralteten Widerrufsbelehrungen mehr zu verwenden.
Die Abmahnungen wegen Nichtumsetzung der neuen Verbraucherrichtlinie erfolgen insbesondere im Auftrag von Christoph Dittrich für Werfo Ltd. und Wilfried Jaenecke für Eboxu UG. Derzeit steht allerdings zur Debatte, ob die Abmahnungen möglicherweise rechtmissbräuchlich erfolgen. Ein Indiz dafür wäre, dass die Eboxu UG offensichtlich nur knapp 1 Woche vor Inkrafttreten des Gesetzes gegründet wurde.
Dennoch wird Händlern geraten schnellstmöglich zu reagieren und die neuen Vorschriften umzusetzen. Im Falle einer Abmahnung wird dringend empfohlen anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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