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Microsoft muss US-Ermittlern EU-Daten liefern
Ein Gericht bestätigt, dass Microsoft in Europa gespeicherte Daten an US-Behörden übergeben muss. Der Software-Konzern kämpft jedoch gegen die Herausgabe.

Microsoft muss nach einem Urteil in Europa gespeicherte Daten an US-Ermittler herausgeben. Dieser Beschluss geht auf die Umsetzung des im Dezember 2013 erlassenen Durchsuchungsbefehls zurück, der dem US-Justizministerium Zugriff auf gespeicherte E-Mails eines Kunden gewährt. Gegen den Inhaber des Microsoft-Kontos läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Drogenvergehen.
Die New Yorker Richterin Loretta A. Preska bekräftigte zwar die Entscheidung, dass Microsoft die Inhalte des E-Mail-Accounts, die in einem Rechenzentrum in Irland gespeichert sind, aushändigen müsse, setzte den Vollzug jedoch vorübergehend aus. Das soll Microsoft die Möglichkeit geben, ihr Urteil anzufechten und ein Berufungsgericht einzuschalten.
Microsoft will bis zur letzten Instanz gegen die Herausgabe der Daten ankämpfen. Zuvor hatte sich der Software-Konzern bereits gegen den Durchsuchungsbeschluss gewehrt. Die US-Regierung habe kein Recht, ohne Wissen oder Zustimmung eines Nutzers oder der Regierung des Landes, in dem die Daten gespeichert sind, private E-Mails zu erhalten. Die Vorgaben des Electronic Communications Privacy Act, der die Grundlage für die Anordnung ist, seien außerhalb der Vereinigten Staaten nicht anwendbar.
Außerdem bestehe die Gefahr, dass andere Länder daraufhin auf Daten in den USA zugreifen wollen. Microsoft bekam Rückendeckung von anderen amerikanischen IT-Konzernen wie Apple, Cisco, AT&T und Verizon, die vor Gericht Microsofts Position unterstützten. Sie argumentieren, dass eine direkte Herausgabe der Daten gegen europäisches Recht verstoßen würde.
Letztlich könnte es für die amerikanischen Internet-Unternehmen ein problematischer Präzedenzfall werden. Bereits seit Beginn des NSA-Skandals müssen sie um das Vertrauen der Kunden kämpfen.
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