Geräte-Garantie
Metz verlängert Garantieleistungen auf fünf Jahre
In Kooperation mit dem Garantie-Dienstleister Wertgarantie bietet Metz ab sofort auf Wunsch fünf Jahre Garantie.

Das Programm nennt Metz den Plus 3 Geräteschutz. Mit Wertgarantie als Leistungspartner setzt der Hersteller aus Fürth das Angebot um. Ab sofort kann der Käufer eines neuen Fernsehgerätes über den zusätzlichen Geräteschutz seine zweijährige Metz-Herstellergarantie um weitere drei verlängern. Insgesamt fünf Jahre ist der Käufer laut Metz dann gegen Reparaturkosten, die durch Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler entstehen, abgesichert.
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Entsprechende Reparaturen werden kostenlos durchgeführt oder es erfolgt im Falle eines Totalschadens ab dem dritten Jahr eine Erstattung des Gerätezeitwerts.
Um den Geräteschutz für ein neues Metz-Fernsehgerät abzuschließen, leistet der Verbraucher einen einmaligen Beitrag, der sich nach dem entsprechenden Verkaufspreis des Gerätes richtet. Die Beiträge beginnen mit einmalig 100 Euro bei einem Geräte-Verkaufspreis bis 1.000 Euro und reichen bis zu einmalig 350 Euro bei einem Geräte-Verkaufspreis ab 5.000 Euro.
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