Kim Dotcom
Juristische Schlappe für Dotcom im Auslieferungsverfahren
Im Rechtsstreit um den Auslieferungsantrag der US-Behörden gegen den Megaupload-Gründer Kim Dotcom alias Kim Schmitz muss dieser jetzt wieder stärker um den Verbleib in seiner Wahlheimat Neuseeland fürchten.

Die vorletzte Runde im Rechtsstreit um das Auslieferungsbegehren der USA war an den Megaupload-Gründer Kim Dotcom gegangen. Ein neuseeländisches Gericht hatte Dotcoms Anwälten Recht gegeben, die detaillierte Akteneinsicht in die FBI-Akten gegen Dotcom verlangten, um sich auf die Verhandlungen vorbereiten zu können. Dem ist die USA nicht nachgekommen.
Stattdessen hatte das FBI Widerspruch eingelegt, dem ein Berufungsgericht jetzt stattgegeben hat. Damit geht die aktuelle Runde im Rechtsstreit an die USA, und Dotcoms Auslieferung ist wieder ein wenig wahrscheinlicher geworden. Das dürfte jedoch noch nicht das letzte Wort in dieser Sache sein, da Dotcoms Anwälte bereits erwägen, das Oberste Gericht Neuseelands anzurufen.
Dotcom alias Kim Schmitz wird vorgeworfen, mit dem Internetportal Megaupload massiv Urheberrechte verletzt zu haben. Die USA beziffern den Schaden auf eine halbe Milliarde Dollar. US-Behörden hatten Megaupoad Anfang 2012 vom Netz genommen. Dotcom hat inzwischen ein neues Portal mit dem Namen "MEGA" eröffnet, welches der Urheberrechts-Problematik durch Verschlüsselung zu entgehen sucht. Das neue Portal soll aber noch mit zahlreichen technischen Problemen zu kämpfen haben.
Weiter zur Startseite