An einer Schule in Braunlage wurden 6 Kinder der ersten und zweiten Klasse vom Unterricht ausgeschlossen, weil ihre Eltern nicht zugestimmt hatten, dass Bilder des Unterrichts bei Facebook gezeigt werden.
Auch Lehrer und sogar Schulleiter sind gelegentlich sehr sorglos im Umgang mit sozialen Netzwerken wie Facebook, wie jetzt ein Fall in Braunlage zeigt: Die Öffentliche Versicherung, ein Unternehmen aus Braunschweig, hatte einen Geschichtenerzähler eingeladen, in einer Grundschule in Braunlage die Kinder der ersten und zweiten Klasse zu erfreuen. Selbstverständlich wollte die Öffentliche Versicherung diese Aktion für PR nutzen und dazu Bilder und Videos auf Facebook veröffentlichen. Die Eltern von 6 Schülern und Schülerinnen verweigerten dazu die Zustimmung, weshalb ihre Kinder von der Erzählstunde ausgeschlossen wurden und in anderen Klassen am Unterricht teilnehmen mussten. Begründung: Es sei zu mühsam, Bilder, auf denen diese Kinder zu sehen sind, vor der Veröffentlichung auszusortieren.
Der Vorfall schlug örtlich so hohe Wellen, dass die Öffentliche Versicherung inzwischen zu einer zweiten Erzählstunde eingeladen hat, diesmal ohne Facebook und mit allen Kindern. Die Schulleiterin zeigte sich überrascht von den Protesten der Eltern, die wohl ziemlich deutliche Worte fanden.
Die neuen Facebook-Nutzungsbedingungen verstoßen laut Verbraucherschützern gegen deutsches Recht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Facebook…