Wer seit Mai 2012 einen Vertrag mit Kabel Deutschland (KD) geschlossen oder einen bestehenden Vertrag verlängert hat, fällt unter die neuen Regelungen in der überarbeiteten AGB. Dort wird festgeschrieben, welcher Traffic zur Erhaltung der Netzkapazität vorrangig geroutet wird. Zu den bevorzugten Daten zählt Videostreaming, Internet-/Videotelefonie und Online-Gaming, gefolgt von normalem Surfen und der Nutzung Sozialer Netzwerke.Wörtlich heißt es in der AGB dazu: "Grundsätzlich wird jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet. Nur wenn die Gefahr einer Überlastung des Netzes besteht, wird in den betroffenen Netzsegmenten der Verkehr zur Sicherung der Servicequalität" in einer festgelegten Reihenfolge priorisiert. In solchen Situationen haben alle anderen Dienste Vorrang vor Filesharing-Anwendungen, seien es P2P-Netze oder One-Klick-Hoster. Weiter heißt es: Durch diese Priorisierungen "kann sich in den betroffenen Netzsegmenten die Übertragungsgeschwindigkeit zunächst für diese letztgenannten Anwendungen reduzieren."Weiterhin geht KD konkret auf Filesharer ein. Es heißt dort: "Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, kann Kabel Deutschland die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s für den Downstream begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internet surfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video on Demand, Chat etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar."Laut Aussage seien bei KD nur etwa 0,1 Prozent der Kunden von den Maßnahmen bei File-Sharing-Anwendungen betroffen.
Kabel Deutschland verankert Drosselung in seiner AGB
In seiner neuen AGB, die seit Mai gültig ist, schreibt KD im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen die mögliche Drosselung der Datenrate bei Filesharing ab 10 GByte Gesamttraffic pro Tag fest.

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16.6.2012