Kabel Deutschland Urteil
Deutliche Hinweise auf Drosselung bei Internet-Flatrates Pflicht
Kabel Deutschland drosselt Internet-Verträge bei Filesharing-Anwendungen. Das Landgericht München urteilt, dass der Hinweis im Kleingedruckten nicht ausreicht.

Kabel Deutschland muss den Hinweis auf Drosselungen für Internet-Flatrates prominenter platzieren. Das entschied das Landgericht München in einem aktuellen Urteil, wofür sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) in einer Klage einsetzte.
Kabel Deutschland bewirbt seine Flatrates mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s. Bei Filesharing-Anwendungen wird jedoch nach einem aufgebrauchten Datenvolumen von 10 GB an einem Tag auf 100 Kbit/s gedrosselt. Der Hinweis dafür fand sich lediglich im Kleingedruckten.
Das Landgericht bewertet die Werbung von Kabel Deutschland als irreführend, diese muss künftig unterlassen beziehungsweise angepasst werden. Anderenfalls droht eine Ordnungsstrafe von 250.000 Euro, wie es in der Urteilsbegründung zum Fall vzbz gegen Kabel Deutschland heißt.
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Der Richter nimmt Kunden in Schutz und sagt, dass Flatrate-Nutzer weder prüfen müssen, wie viel Daten sie bereits geladen haben, noch damit rechnen müssen, dass der Provider eine Drosselung der versprochenen Geschwindigkeit aktiviert.
Es wird nicht im Detail verraten, um welche Filesharing-Anwendungen es sich dabei handelt. Wahrscheinlich ist aber von typischen Peer-2-Peer-Apps die Rede, beispielsweise Torrent-Clients. Diese werden zwar oftmals für illegale Zwecke eingesetzt, doch wer beispielsweise häufig Linux-Distributionen über entsprechende Netwzerke lädt, fällt genauso unter die Drosselung.
Beim Streaming etwa auf Youtube oder bei Downlaods von anderen Quellen haben wir bislang keine Probleme entdeckt. Laut Kabel Deutschland betreffe die Drosselung lediglich etwa fünf Prozent der Kunden.
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