Der Bayern Innovativ GmbH ist es erlaubt, mit so genannten Innovationsgutscheinen Unternehmen innerhalb des Freistaates zu fördern, die als besonders innovativ gelten. Dies traf nun vermutlich auch auf die Jakob GmbH zu - eine Firma, die neben dem Vertrieb von Filmen und PC-Spielen ab 18 Jahren auch für den Verleih und Verkauf von Hardcore-Erotikstreifen über die Webseite verleihshop.de prädestiniert ist.
Auf Anfrage des BR bestätigte das bayerische Wirtschaftsministerium diesen Zuschuss in fünfstelliger Höhe. Die offizielle Begründung hierzu: "Die Innovation im vorliegenden Fall ermöglicht insbesondere den Vertrieb unter Beachtung aller Jugendschutzauflagen in Deutschland." Nebenher wurde erwähnt, nur wenn das Geschäft gesetzeswidrig handle, könne man den Antrag auf Förderung tatsächlich ablehnen.
"Pornoplattformen gehören meiner Meinung nach überhaupt nicht staatlich gefördert.", äußerte sich Annette Karl, Abgeordnete des Bayrischen Landtags. Zudem fügte sie an, dass "(...) es auch nicht sein [kann], dass man sich hier auf die formaljuristische Ebene zurückzieht, dass man sagt, die Innovation wäre, dass angeblich sicher ist, dass keine jungen Leute unter 18 auf die Plattform zugreifen können. Innovationsgutscheine sollen junge Unternehmen stützen und nicht die Verbreitung von Pornografie."