Innocence of Muslims
Youtube soll Anti-Islam-Video aus Copyright-Gründen sperren
Der 2012 gedrehte Videoclip "Innocence of Muslims" hatte in arabischen Ländern zu Protesten und Ausschreitungen geführt. Jetzt ließ ein US-Berufungsgericht das "Schmähvideo" sperren - aus Copyrightgründen.

Das etwa 14-minütige Youtube-Video "Innocence of Muslims" enthält heftige Angriffe auf muslimische Glaubensinhalte. Der Film wird als eine sehr unprofessionelle Produktion beschrieben, die in den USA von einem ausgesprochenen Muslim-Hasser hergestellt wurde und sich (fälschlich) als Trailer für einen Spielfilm präsentiert.
Jetzt muss Google den umstrittenen Film aus seinem Videoportal Youtube entfernen. Das entschied ein US-Berufungsgericht in Kalifornien. Zwar hatte die US-Regierung schon vorher darum gebeten, das Video zu entfernen, Youtube sah jedoch in dem Film keinen Verstoß gegen seine Nutzungsbedingungen, berief sich auf das Recht der Meinungsfreiheit und zensierte ihn nicht generell. Für Indien, Indonesien, Ägypten, Libyen und andere Länder im Nahen Osten sperrte das Portal den Clip von sich aus, weitere Länder wie Pakistan und Bangladesch ließen das Youtube-Video gleich ganz blockieren.
Lesetipp: Youtube Sperre umgehen
Entgegen der Argumentation von Google bzw. Youtube befand das Gericht, dass die Sperrung des Films keine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstelle. Als juristischer Hebel für die Verbotsverfügung diente das Copyright. Dieses sieht die Schauspielerin Cindy Lee Garcia missachtet, die auch den Verbotsantrag stellte. Sie tritt in dem Clip einige Sekunden lang auf. Ihr seien in dem Film Worte in den Mund gelegt worden, die sie nicht gesprochen habe, außerdem sei sie beim Casting nicht über den wahren Charkter des Filmes aufgeklärt worden. Sie sei der Meinung gewesen, es handele sich um einen Abenteuerfilm, so ihre Begründung.
Für den Richter Alex Kozinski des neunten US-Berufungsgerichts ist das die "außerordentlich seltene" Situation, dass ein Filmemacher "eine schauspielerische Leistung in einer Weise missbraucht, die die stillschweigende Lizenz des Schauspielers überschreitet." Der Richter N.R. Smith verneinte dies und fand, "dass die Rolle der Klägerin vernachlässigbar sei und sich darauf kein Copyright-Anspruch begründen" lasse. Er konnte sich nicht durchsetzen, die Entscheidung fiel mit 2:1 für das Verbot aus.
Der Instanzenweg ist damit jedoch noch nicht beendet. Die Bürgerrechts-Bewegung "Electronic Frontier Foundation" hofft deshalb weiter auf eine Entscheidung, in der nicht der "Copyright-Maximalismus über die freie Rede triumphiert".
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