Richterin Helen Winkelmann erklärte, der Durchsuchungsbefehl sei viel zu weit gefasst gewesen und dadurch rechtsunwirksam. Bei der Razzia, die von neuseeländischen Behörden durchgeführt worden war, sei viel zu viel Beweismaterial beschlagnahmt worden. Das FBI habe die lokalen Behörden zu wenig in den Fall eingewiesen.
Ebenfalls für illegal erklärte Richterin Winkelmann die Verbringung von Beweismaterial außer Landes durch das FBI vor einigen Wochen. Die neuseeländische Polizei hatte dem FBI in Aukland Beweismaterial, unter anderem Festplatten, zur Durchsicht überlassen. Die FBI-Beamten brachten eine große Menge an Daten ohne vorherige Absprache außer Landes in die USA.
Richterin Winkelmann ordnete an, dass das beschlagnahmte Material unter Aufsicht eines, in der Sache erfahrenen, Anwalts des New Zealand High Court auf Relevanz für den Fall gesichtet werden soll. Nicht relevantes Material sei an Kim Schmitz zurückzugeben.
Weiterhin ordnete sie an, die USA mögen Kopien von Beweismaterial ihrerseits vorlegen und dies auch Schmitz zugänglich machen. Die außer Landes gebrachten Kopien von Festplatten sollten, so die Richterin, freiwillig zurückgegeben werden.
Der nächste wichtige Termin für Kim 'Dotcom' Schmitz ist der 4. Juli, wenn die Richterin darüber befindet, ob das beschlagnahmte Material in Gänze unzulässig ist, da die Hausdurchsuchung keine rechtliche Grundlage hatte. Dies gilt durchaus noch nicht als sicher. Sollte das Material im Prozess nicht verwendet werden dürfen, kann Schmitz dem am 6. August beginnenden Auslieferungsverfahren, dass die USA anstrengen, gelassener entgegensehen.
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