Urheberrechtsbestimmungen im Internet gestärkt
Europäischer Gerichtshof stärkt Nutzerrechte
Der Gerichtshof der Europäischen Union verkündete ein Grundsatzurteil zu den Urheberrechtsbestimmungen im Internet. Dieses unterstützt die Nutzerrechte der Europäer. Sie dürfen weiterhin ohne Angst vor Urheberrechtsverletzungen lizensierte Inhalte lesen.

Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes am 5. Juni konnte ein fünf Jahre andauernder Rechtsstreit über das Betrachten geschützter Inhalte wie beispielsweise Zeitungsartikel im Internet endlich beigelegt werden.
In diesem Rechtsstreit standen sich die Newspaper Licensing Agency (NLA) und die Public Relations Consultants Association (PRCA) gegenüber. Laut der NLA sei das Urheberrecht eines lizensierten Inhaltes bereits durch seine bloße Betrachtung verletzt, was das Anfallen von Lizenzgebühren rechtfertige.
Die PRCA, Vertreterin der Public-Relations-Branche hielt allerdings dagegen, die Zeitungsverleger würden durch ihre Forderungen nur versuchen, alle Online-Inhalte grundsätzlich kostenpflichtig zu machen. Dies würde aber nicht nur die PR-Branche einschränken, sondern auch das Recht aller EU-Bürger auf freies Surfen im Internet angreifen.
Die NLA verwies bei ihrer Argumentation auf den technischen Vorgang bei der Darstellung von Browser-Inhalten. Die Reproduktion von Inhalten betreffend, müssten die Lizenzgebühren laut der NLA auch die Kopien einschließen, die automatisch und kurzfristig auf den PCs der Internetnutzer gespeichert werden.
Laut richterlichem Urteil fallen für diese zukünftig keine Extra-Lizenzgebühren an. Dies liegt daran, dass die Kopien, die im Cache-Speicher des Rechners abgelegt werden, eine Ausnahme in den europäischen Richtlinien zum Urheberrecht sind.
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