Rundfunkbeitrag

Verbraucherzentrale rät zur GEZ-Zahlung - Rückerstattung bis Ende 2014

Verbraucherschützer raten, auf den Brief zum Rundfunkbeitrag (ehem.: GEZ) zu reagieren. Doppelt gezahlte Beiträge werden nur noch bis Ende 2014 zurückerstattet.

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Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge werden nur noch bis 31. Dezember 2014 zurückerstattet.
Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge werden nur noch bis 31. Dezember 2014 zurückerstattet.
© Screenshot: Rundfunkbeitrag

Die bisherigen Übergangsregelungen für den Rundfunkbeitrag (ehemals: GEZ) laufen zum Jahresende 2014 aus. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird mit Abgleich der Daten von Einwohnermeldeämtern alle volljährigen Bürger anschreiben, die noch keiner angemeldeten Wohnung zugeordnet sind.

Sollten Nutzer das Schreiben des Beitragsservice dreimal ignorieren, erfolgt automatisch eine Anmeldung und ein Konto wird eröffnet. Anschließend kommen weitere Zahlungsaufforderungen. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher allen Bürgern, auf das Schreiben zu reagieren.

Diejenigen, die mit einem schon angemeldeten Beitragszahler zusammen wohnen, sollten dem Beitragsservice dessen Mitgliedsnummer umgehend mitteilen.

Die neue Regelung sieht vor, dass pro Wohnung eine Person gemeldet ist, die die Rundfunkbeiträge für alle entrichtet. Diese Regel gilt auch für erwachsene Kinder, die bei ihren Eltern leben sowie für die Bewohner einer Wohngemeinschaft.

Wer bisher doppelt gezahlt hat, kann sich abmelden und die Rückerstattung der Rundfunkbeiträge verlangen. Allerdings können die doppelt gezahlten Rundfunkbeiträge nur noch bis zum 31. Dezember 2014 zurückgeholt werden.

Die Höhe des Beitrages ist monatlich auf 17,98 Euro festgesetzt. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Mitglieder, die bisher nur für die reine Nutzung eines Radios oder für einen internetfähigen Computer 5,76 Euro gezahlt haben, werden hochgestuft.

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