"Reine Stimmungsmache"
GEMA reicht Unterlassungsklage gegen Youtube-Sperrtafel ein
Wer kennt sie nicht: die Sperrtafel bei auffindbaren, aber bei uns nicht abrufbaren Youtube-Clips. Der Text sei reine Stimmungsmache, sagt die GEMA und klagt jetzt vor dem Landgericht München auf Unterlassung.

In 2009 ist ein Vertrag zwischen Youtube und GEMA über die Abspiel-Vergütungen ausgelaufen. Seitdem schwelt der Streit zwischen dem Videoportal und der Urheberrechts-Vertretung um eine neue Regelung. Etwas über einen Drittel Cent pro Abruf fordert die Verwertungsgesellschaft, was die Google-Tochter Youtube bisher ablehnt. Mit der Unterlassungsklage der GEMA vor dem Landgericht München gegen die Youtube-Sperrtafeln wurde nunmehr ein weiterer Schauplatz der Auseinandersetzung eröffnet.
Die GEMA behauptet, dass der Text eine reine Stimmungsmache sei, da Youtube mehr Videos sperre, als die GEMA fordern würde. Hingegen meint Youtube, dass das Verfahrung den Weg zu einer Problemlösung nur verlängere. Das Videoportal will nicht die Zahlung pro Klick, sondern nur eine prozentuale Summe, da man sonst wir alle unwirtschaftlichen Videos von der Plattform verbannen müsste, so ein Unternehmenssprecher.
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