Abmahnung
GEMA bricht Verhandlung mit Youtube ab
Die GEMA hat die Verhandlungen mit Youtube für gescheitert erklärt. Nun soll die Schiedsstelle des deutschen Patent- und Markenamtes über den Streit entscheiden. Youtube wehrt sich.

Seit drei Jahren streiten Youtube und die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) um die Vergütung von Künstlern im Internet. Die Verwertungsgesellschaft versucht seitdem einen neuen Vergütungsvertrag mit der Videoplattform abzuschließen.
Bis zum Herbst 2012 wurde immer wieder verhandelt und vor Gericht gestritten - beide Parteien waren mit den diversen Urteilen unzufrieden. Die GEMA fordert von Youtube-Mutterkonzern Google mittlerweile Schadensersatz in Höhe von 1,6 Millionen Euro, für die Unlizensierte Nutzung von Musikwerken.
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Über die Rechtmäßigkeit dieser Forderung soll nun die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes in einem Schlichtungsverfahren entscheiden. Diese soll neutral prüfen ob der, von der GEMA geforderte, Tarif von 0,375 Cent pro vollständig angezeigten Musikstück angemessen ist.
Youtube wehrt sich gegen Schiedsstelle
Youtube beruft sich hierbei allerdings darauf, dass die Schiedsstelle überhaupt nicht für die Videoplattform zuständig sei. Diese dürfe zwar über Konflikte der GEMA mit Content-Providern urteilen, Youtube sei jedoch viel mehr ein Hosting-Dienst, welcher den Nutzern lediglich den benötigten Platz zur Verfügung stellt.
Falscher Eindruck durch Sperrtext
Zusätzlich zum Streit um die Vergütung von Künstlern strafte die GEMA die Videoplattform Youtube mit einer Abmahnung ab. Bei Videos, die aufgrund der Streitigkeiten in Deutschland gesperrt sind, wird folgender Sperrtext angezeigt: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, das es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden."
Die GEMA wehrt sich nun gegen die Formulierung, da diese bei den Nutzern den Eindruck erwecke, die Verwertungsstelle würde die Lizensierung grundsätzlich verweigern. Dies ist jedoch nicht der Fall, da Youtube, zum vorgeschlagenen Tarif, jederzeit die Rechte an den Musikstücken erwerben könnte.
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