BGH-Urteil
Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Darf man Software weiterverkaufen, sobald sie nicht mehr gebraucht wird? Geht es nach der Computerindustrie, lautet die Antwort wohl "Nein". Nun entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Das Münchner Unternehmen UsedSoft hat es sich zum Geschäft gemacht, nicht weiter benötigte oder genutzte Lizenzen für Software aufzukaufen und weiter zu verkaufen. Das rief den Softwarehersteller Oracle auf den Plan. Dieser leitete rechtliche Schritte gegen UsedSoft ein.
Nun fiel die Entscheidung in Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof lehnte die Klage von Oracle ab und verwies auf das Oberlandesgericht in München zurück, mit der Begründung, die Richter dort müssten den Fall neu verhandeln und die Details über den Ablauf des Software-Verkaufs klarstellen. Aus dem ersten Verfahren in München ging Oracle bereits als Sieger hervor. UsedSoft reichte Revision beim BGH ein. Der Bundesgerichtshof legte den Fall zur Prüfung dem Europäischen Gerichtshof vor, welcher den Weiterverkauf von Software unter bestimmten Umständen erlaubte. Dieses Ergebnis veranlasste die Karlsruher Richter, den Fall, wie oben bereits erwähnt, erneut ans Oberlandesgericht nach München weiterzugeben.
Vor allem die drohenden Umsatzeinbußen lassen die Softwarehersteller durch die Instanzen gehen.Sie begründen ihre Klage mit einer Verletzung des Eigentumsrechts und der unkontrollierten Verbreitung von Software. Der Rechtsstreit scheint also noch nicht beigelegt. Es gilt, die Entscheidung der Münchner Richter abzuwarten.
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