Bauer hatte bisher noch die Möglichkeit, gegen das am ersten Juni gefällte Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Aktenzeichen 5U112/09) weitere Rechtsmittel einzulegen. Am 4. Juli verzichtet der Verlag auf dieses Recht und erkennt damit den Rechtsspruch "als zwischen den Parteien endgülitge Regelung" an, wie dem Anwaltsschreiben zu entnehmen ist.
Das Urteil ist eindeutig. In seiner Begründung bringt es das Gericht auf eine Formel: "Unwirksam sind dementsprechend solche AGB, die dem Urheber den Weg zu einer angemessenen Vergütung versperren...". Als derartige Bedingungen wertet auch das Gericht die von Freelens beanstandeten Klauseln. Freelens veröffentlicht auf seiner Internet-Seite ein detaillierte Einschätzung seines Rechtsanwaltes Dirk Feldmann zu dem Urteil, das auch andere Verlage betrifft. http://www.freelens.com/recht/bauer-buy-out-vertragsklauseln-sind-rechtswidrig