Abmahnung wegen Thumbnails
So gefährlich sind Bilder-Vorschauen auf Facebook
Facebook-Nutzer können Links mit Freunden teilen. Die dabei automatisch erzeugten Vorschaubilder bergen ein Problem: Sie können gegen das Urheberrecht verstoßen. Jetzt wurde ein Nutzer deswegen abgemahnt.

Vorschau-Bilder, die bei Facebook beim "Teilen" von Links zusammen mit einem kurzen Text der entsprechend verlinkten Seite angezeigt werden, können sehr teuer werden. Denn der Facebook-Nutzer verfügt zumeist weder über die Rechte an diesem Bild noch über die Zustimmung des jeweiligen Rechte-Inhabers. Zudem fehlt auch jeder Hinweis auf den zugehörigen Urheber.
Deshalb kann nach Ansicht von Juristen tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht durch diese von Facebook automatisch erzeugten Thumbnails entstehen. Bei einem jetzt bekannt gewordenen Fall soll ein abgemahnter Facebook-Nutzer, neben der sofortigen Entfernung des Vorschaubildes, einen Schadensersatz von etwa 1.200 Euro und 600 Euro Abmahngebühren bezahlen.
Zwar mag die Höhe des geforderten Schadensersatzes unangemessen sein, jedoch ist die Forderung nach geltendem Recht nicht zu beanstanden. Es ist somit für jeden Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook ratsam, keinerlei Bilder zu veröffentlichen, an denen er keine Rechte besitzt, auch wenn die Bilder noch so klein sind.
Entsprechende Funktionen, die automatisch Vorschaubilder erzeugen, sollten daher tunlichst deaktiviert werden. Die gleiche Problematik gilt auch für das Einbinden von Youtube-Videos, auch wenn noch keine Abmahnungen deswegen bekannt geworden sind. Tipp: Besuchen Sie das PC Magazin auf Facebook und hinterlassen Sie uns ein "Gefällt mir", um stets auf dem Neuesten in Sachen IT, Internet & Co. zu bleiben.
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